CLUBREGELN
SON SERVERA GOLF CLUB
VORWORT KAPITEL
MITGLIEDER, RECHTE UND PFLICHTEN
Artikel 1- Alle Mitglieder des Golfclubs Son Servera haben das Recht, die Anlage zu nutzen und zu genießen.
Golfplatz und seine Einrichtungen, mit Ausnahme der Fördermitglieder, die nur
berechtigt, die sozialen Einrichtungen des Clubs zu nutzen und zu genießen.
Sie haben auch das Recht, den Golfsport als Spieler zu fördern und auszuüben.
vom Club genehmigt.
Artikel 2 - Die Ausübung dieser Rechte ist an die Einhaltung der Grundregeln gebunden,
die Statuten und das Reglement des Clubs sowie die Beschlüsse des Vorstandes
Vorstandes und der Angestellten des Clubs bei der Ausübung ihrer Tätigkeit
Pflichten.
Artikel 3- Die Clubmitglieder sind unabhängig von der Art der Mitgliedschaft zur Zahlung folgender Beträge verpflichtet
die zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden regulären Gebühren sowie die außerordentlichen Gebühren, die
entschieden werden.
Artikel 4- Besondere Einrichtungen, die nicht für den allgemeinen Gebrauch bestimmt sind, wie Schließfächer, Schläger
Raum, Wartung der elektrischen Wagen, Kurse usw. können gesondert in Rechnung gestellt werden.
aus dem Mitgliedsbeitrag.
Artikel 5- Der Verwaltungsrat kann jedes Mitglied ausschließen, das nach Erhalt einer
Mahnung und Analyse der Situation, die ordentlichen oder außerordentlichen Gebühren nicht bezahlt
pünktlich fällig.
Artikel 6 - Die Clubmitglieder haben das Recht, Außenstehende in die Clubräume einzuladen und
ihre Einrichtungen zu nutzen, sofern sie sie persönlich begleiten. Der Vorstand der
Der Verwaltungsrat legt die Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts fest.
Artikel 7- Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihre Mitgliedskarte auf Verlangen von
ein Ausschussmitglied oder ein Clubangestellter in Ausübung seines Amtes
Artikel 8 - Aufnahmeprotokoll für Mitglieder:
- Korrektes Ausfüllen des Antrags
- Diskussion mit einem Vorstandsmitglied, das vor dem Vorstand als Bürge auftreten wird.
- Annahme oder Ablehnung des Antrags in der nächsten Verwaltungsratssitzung.
- Wird der Antrag angenommen, so wird der Antragsteller schriftlich benachrichtigt und erhält
die auszufüllenden Unterlagen geschickt (Anmeldung beim spanischen Golfverband
Föderation, Steueridentifikationsnummer (NIE), usw.). Der Antragsteller muss außerdem
über die Zahlungsfrist für den Mitgliedsbeitrag und den Jahresbeitrag informiert.
- Sobald die Beiträge bezahlt sind, erhält das Mitglied seine Mitgliedskarte und
Abzeichen.
- Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss der Antragsteller eine Greenfee zahlen, um
zu spielen.
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Artikel 9 - VOLLMITGLIEDSCHAFT
1. VOLLMITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft als Vollmitglied wird nach Genehmigung des entsprechenden Antrags erworben
und die Zahlung des vollen, nicht erstattungsfähigen Eintrittspreises.
Vollmitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die in der Satzung festgelegt sind.
und die Clubregeln.
2. WERT DER MITGLIEDSCHAFT
Der Wert der Mitgliedschaft wird gemäß dem Vorschlag der
des Verwaltungsrats und durch Beschluss der Generalversammlung der
Mitglieder.
3. ÜBERTRAGUNG
Die Vollmitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
Allerdings können Vollmitglieder ihre Mitgliedschaft gemäß den Bestimmungen der
die Bestimmungen von Artikel 6.1 der Statuten.
Nur die Mitglieder haben das Recht, ihre Vollmitgliedschaft zu übertragen, die bezahlt haben
die volle Zulassungsgebühr entrichten und alle in Kapitel III der Richtlinie beschriebenen Bedingungen erfüllen
Statuten
Das übertragende Mitglied hört automatisch zu dem Zeitpunkt auf, zu dem die
Übertragung abgeschlossen ist.
4. VORKAUFSRECHT
Der Club behält sich das Vorkaufsrecht vor.
VERFASSUNG
ABSCHNITT I - DAS GOLFSPIEL
KAPITEL 1
DER WETTBEWERBSAUSSCHUSS
Artikel 10- Der Wettbewerbsausschuss setzt sich aus mindestens 2 Mitgliedern und einem
maximal 7 Mitglieder, die alle im Besitz einer Spielerlizenz der spanischen Regierung sein müssen
Golfverband (RFEG). Einer von ihnen ist der Vorsitzende. Für die Wahl zum
müssen sie spanische Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines anderen Landes sein, das
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
Der Vorsitzende des Wettbewerbsausschusses wird vom Club de Golf ernannt.
Der Verwaltungsrat von Son Servera und die Mitglieder des Ausschusses (neue und
scheidenden) werden vom Vorsitzenden des Ausschusses vorgeschlagen und von einer
einfache Mehrheit der Ausschussmitglieder. Der Verwaltungsrat wird seinerseits
dem Golfverband der Balearen die Zusammensetzung des genannten Gremiums vorzuschlagen
Ausschuss und etwaige Änderungen daran. Die Vereinigung kann den Vorschlag annehmen oder ablehnen.
vorgeschlagener Ausschuss.
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Die internen Beauftragten werden vom Vorsitzenden ernannt.
Alle Beschlüsse des Wettbewerbsausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Bei Stimmengleichheit hat die Stimme des Präsidenten doppelten Wert und ist daher
entscheidend.
Artikel 11- Im Wettbewerbsausschuss gibt es mindestens eine Delegation
für Damen, Herren, Senioren, Professionals, Kinder, Golfschule, Regeln und Handicaps.
Eine Person kann bis zu zwei Delegationen übernehmen.
Falls verfügbar, ein Clubmitglied, das ein internationaler/nationaler Schiedsrichter ist (oder falls keiner vorhanden ist
verfügbar ist, sollte immer ein Schiedsrichter aus einer autonomen Region) als
Mitglied des Ausschusses und verantwortlich für die Aufgaben im Zusammenhang mit den Regeln.
Artikel 12- Der Wettbewerbsausschuss tritt monatlich, mindestens aber 10 Mal pro Jahr zusammen.
Jahr, nach vorheriger Einberufung durch den Vorsitzenden. Die Sitzung gilt als beschlussfähig
wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Ist der Vorsitzende abwesend, übernimmt der zweite Vorsitzende seine Aufgaben und
Verantwortlichkeiten. Gibt es keinen zweiten Vorsitzenden, wird das ernannte Ausschussmitglied
Der Vorsitzende übernimmt den Vorsitz.
Artikel 13- Jede Unstimmigkeit innerhalb des Ausschusses, die nicht durch den Ausschuss beigelegt werden kann, wird von der
Ausschuss werden dem Clubvorstand zur Schlichtung vorgelegt.
Der Klubausschuss kann den Wettbewerbsausschuss beauftragen, zu untersuchen und
über Angelegenheiten zu entscheiden, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Artikel 14- Die Aufgaben des Wettbewerbsausschusses sind folgende:
1- Organisation aller Wettbewerbe, die in den Räumlichkeiten des Vereins stattfinden.
2- Entscheidung über alle Vorfälle oder Vergehen während eines Wettkampfs in Übereinstimmung mit der
Regeln des Golfsports.
3- Er meldet dem Disziplinarorgan jeden Athleten, dessen Verhalten ein
Verstöße gegen die Vorschriften zu melden und von Amts wegen oder auf Anfrage alle
die erforderliche Unterstützung für die genannte Stelle.
4- Vor Beginn eines Turniers das Handicap zu überprüfen, mit dem die Spieler
sich durch eine Überprüfung in der RFEG-Datenbank für ein Turnier angemeldet haben; zu
Analyse der Veränderungen des Handicaps bei Turnieren, die nach den Regeln durchgeführt werden
der EGA, am Ende des Spieltages die Bruttoschlagzahl für jeden der folgenden Spieler zu übermitteln
die 18 Löcher des Kurses des Spielers oder der Mannschaft sowie die neuen Handicaps an den
RFEG-Datenbank, so dass die Handicaps der Spieler in Echtzeit in der Datenbank aktualisiert werden.
Datenbank.
5- Anpassung des Handicaps eines Spielers, der von seinem Verein oder Vereinsmitglied autorisiert wurde
nach den Regeln des Handicap-Systems. Das Handicap eines Spielers, der nicht
von seinem Verein autorisiert oder nicht Mitglied des Vereins ist, muss in
nach den Regeln des EGA-Handicap-Systems.
6- Behalten Sie die Markierungen an den Punkten bei, von denen aus die Strecke gemessen wurde und
sicherstellen, dass sie sichtbar sind.
7- Beibehaltung des Schwierigkeitsgrades entsprechend dem Grad der Einstufung, unter besonderer Berücksichtigung
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auf die gleichmäßige Platzierung der Fahnen und die Einhaltung der Länge der
der Platz durch die Platzierung der Abschlagmarkierungen.
8- Die Scorecards der Turniere mit den Ergebnissen mindestens ein Jahr lang aufzubewahren.
9- Gewährleistung der allgemeinen Einhaltung des EGA-Handicap-Systems.
10- Aufzeichnung der offiziellen Messungen des spanischen Golfverbandes RFEG
auf den Spielkarten und der Ausrüstung.
11- Zur Bestimmung der Handicap-Einstufung der Löcher.
12- die RFEG über alle Änderungen des Kurses zu informieren, damit sie diese bewerten kann und
nehmen Sie die entsprechenden Änderungen an den Parametern in der Datenbank vor.
13- Die Anwendung der örtlichen Spielregeln und der Platzordnung, die genehmigt werden müssen
durch den Clubausschuss.
14- Der Wettbewerbsausschuss ist das Gremium, das nicht nur für Wettbewerbe zuständig ist,
sondern auch zur Schlichtung von Regelverstößen, an die sich Mitglieder/Spieler wenden können
sich an die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit den Regeln zu wenden, die Regeln auszulegen und zu bestätigen.
Entscheidungen über Regeln und Streitigkeiten während des Spiels werden von der Wettbewerbsleitung zusammengefasst.
Ausschuss in einem Protokoll festgehalten, und die Entscheidungen werden dann gegebenenfalls in die
dem schwarzen Brett des Clubs.
Für bestimmte Turniere kann ausdrücklich ein eigener Ausschuss eingesetzt werden, der
übernimmt die Aufgaben und Funktionen des Wettbewerbsausschusses und wird als
TUNIER-AUSSCHUSS.
Die folgenden Personen bilden einen Turnierausschuss:
a) Obligatorisch
- Ein oder mehrere Mitglieder des Wettbewerbsausschusses des Clubs.
b) Fakultativ
- Ein Vertreter des Sponsors
- Ein Vertreter des Organisationskomitees
- Jedes zu diesem Zweck benannte Mitglied der veranstaltenden Vereinigung.
Die Zahl der Mitglieder muss in jedem Fall ungerade sein, zumindest die Mehrheit der Mitglieder
sind bei einer autonomen Vereinigung registrierte Akteure, deren Entscheidungen
werden mit Mehrheitsbeschluss gefasst. Im Falle von Beschlüssen, die die Geschäftsordnung betreffen
Golf, wird die entsprechende Erklärung des Hauptschiedsrichters gehört.
KAPITEL 2
REGELN FÜR DIE BENUTZUNG DES PLATZES
Artikel 15- Nur Vollmitglieder, Spieler, ältere Mitglieder, Ehrenmitglieder oder
Pächter, die im Besitz einer Verbandslizenz sind und eine anerkannte Behinderung haben
können den Kurs nutzen. Ausnahmsweise können Mitglieder, die diese Voraussetzung nicht erfüllen
den Parcours vorbehaltlich der vom Wettbewerb veröffentlichten Beschränkungen ebenfalls nutzen
Ausschuss.
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Jeder Spieler darf den Platz in Begleitung des Clubtrainers betreten.
Artikel 16- Jede Person, die den Platz in Begleitung eines Nichtspielers betritt, der
Der Minderjährige übernimmt die Verantwortung für letztere.
Der Wettbewerbsausschuss legt die Spielbedingungen für die verschiedenen
Kategorien Kinder und Jugendliche.
Artikel 17- Vor Beginn des Spiels ist es obligatorisch, sich an der Rezeption zu registrieren
Schreibtisch, um die Identität, den Führerschein und das Handicap des Spielers überprüfen zu lassen.
Artikel 18- Es ist nicht erlaubt, eine andere als die festgelegte Route zu nehmen.
Artikel 19- Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Golftasche mit dem entsprechenden Satz von
Schläger. Es ist nicht erlaubt, zu zweit oder zu dritt mit einer Tasche oder einem Satz Schläger zu spielen.
Pro Person darf nur ein Ball gespielt werden.
Artikel 20- Die Startreihenfolge wird durch den Startplan bestimmt, der wie folgt lautet
von der Rezeption aus verwaltet.
Artikel 21- Es ist Pflicht, von den Startmarkierungen aus zu spielen und die
andere Markierungen, insbesondere solche, die auf Bereiche hinweisen, die repariert werden oder in denen der Durchgang
eingeschränkt. Außerdem ist das Rauchen, wie auf verschiedenen Schildern auf dem Platz angegeben, verboten.
zwischen Abschlagloch 3 und Abschlagloch 8 verboten.
Artikel 22- Um ein 18-Loch-Spiel in einer maximalen Zeit von etwa vier
eineinhalb Stunden, kann jede Gruppe, die das Spiel aufhält oder verzögert, aufgefordert werden, die nächste Gruppe spielen zu lassen.
Gruppenpass:
- um die nächste Gruppe passieren zu lassen.
- um ihr Spiel zu unterbrechen und später fortzusetzen.
Artikel 23- Alle Personen, die sich auf dem Spielfeld aufhalten, müssen mit äußerster Vorsicht vorgehen, um
Unfälle zu vermeiden und die auf dem Gerät angebrachten Sicherheitshinweise zu befolgen.
Aushang und im Clubbüro.
Artikel 24- Die Rezeption und der Caddy Master behalten sich das Recht vor, Spiele zu organisieren
mit bis zu vier Spielern, wenn der Platz stark frequentiert ist.
Ein Spieler allein hat kein Recht, weder am Start noch auf der Strecke.
Artikel 25- Die vom Verein organisierten Wettbewerbe haben absoluten Vorrang vor den
Kurs. Sollte es möglich sein, einen Start vor oder während des Wettkampfs zu geben, wird dieser
durch den Starter oder den Caddy Master genehmigt werden.
Artikel 26- Wagen: sowohl elektrische als auch manuelle Wagen sowie Taschen ohne
Trolleys, müssen von den Grüns, Vorgrüns und Abschlägen ferngehalten werden.
Buggys: sind auf maximal zwei Personen und zwei Taschen beschränkt. Buggys müssen
immer mit den 4 Rädern auf den Wegen geparkt werden. Wenn mit 2 Rädern auf dem Weg geparkt wird
Das Gras verdichtet sich mit der Zeit, das Wasser staut sich und die Pflanze stirbt ab. Die
Die Beschilderung "CARTS" ist zu beachten. Der Club de Golf Son Servera kann die Benutzung des Platzes regeln
der Fahrrinnen.
Die Verantwortung für das Fahren eines Buggys liegt allein beim Fahrer. Spieler, die einen
unsachgemäß oder grob fahrlässig mit dem Buggy umgehen, werden disziplinarisch geahndet
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und kann sogar finanziell haftbar gemacht werden.
Die Benutzung von Buggys kann bei Witterungsbedingungen verboten werden, die die
Zustand des Platzes.
Buggys können an Spieler unter 16 Jahren vermietet werden, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.
Erwachsenen, der für die ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich ist, oder wenn der Minderjährige die ausdrückliche
Genehmigung der Clubleitung.
Artikel 27- Die Buchung von Startzeiten unterliegt den folgenden Regeln:
Die Startzeiten werden von der Rezeption festgelegt und zugewiesen. Sie ist befugt
Regeln festzulegen, wie z. B. die Einteilung der Spieler nach dem Handicap.
Jeder Spieler muss sich vor Beginn des Spiels an der Rezeption anmelden. Diese
muss mindestens 10 Minuten vor Beginn des Spiels erfolgen, damit der Spieler die Möglichkeit hat
5 Minuten vor Spielbeginn am Abschlagplatz sein.
Jeder Spieler, der eine Startzeit gebucht hat, aber nicht antreten kann und nicht absagt, ist
als "Nicht-Erscheinen" betrachtet.
Im Falle des Nichterscheinens gilt die Disziplinarordnung für Buchungen und Verhalten
des Kurses gelten.
Wenn ein Mitglied eine Abschlagzeit für einen Greenfee-Spieler oder Besucher gebucht hat und diese nicht
nicht erscheinen, zahlt das Mitglied das Greenfee bei Nichterscheinen.
Sollte dies wiederholt vorkommen, behält sich der Verein das Recht vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Maßnahmen.
Jeder Besucher, der auf dem Golfplatz spielen oder die Einrichtungen des Clubs nutzen möchte, muss sich anmelden bei
Empfang. Dort werden sie über die verfügbaren Abschlagszeiten informiert und erhalten ihre
Greenfee. Der Zugang zum Platz von einem anderen Ort aus ist nicht gestattet.
Unbefugtes Betreten des Kurses kann geahndet werden.
Jedes Clubmitglied kann eine Abschlagzeit buchen. Sie müssen die Rezeption informieren oder
die Vereins-App der Spieler ihres Fluges unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens.
Alle Abschlagzeiten werden ab Loch 1 vergeben. In Ausnahmefällen kann die Rezeption auch
die Abschlagzeit von einem anderen Loch aus zu bestimmen.
Die Rezeption ist befugt, Flüge zu organisieren, die aus einem, zwei oder drei
Spieler.
Bei der Ankunft im Club muss die Person, die die Abschlagzeit für mehrere Spieler reserviert hat
muss den Club über jede Änderung der ursprünglichen Buchung informieren.
Der Spieler muss seine Greenfee-Karte immer bei sich haben. Dies kann kontrolliert werden durch
der Marshall oder eine von der Clubleitung bestimmte Person, die von Anfang an
das Ende des Spiels.
Die folgenden allgemeinen Regeln gelten unabhängig von der Art der Buchung (persönlich, per
E-Mail oder online):
Ein und derselbe Spieler kann nicht in zwei verschiedenen Flights starten.
Wenn ein Mitglied für einen Freund gebucht hat, kann dieser Freund keine weitere Startzeit buchen für
am gleichen Tag.
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Freunde müssen mit ihrem Vor- und Nachnamen angemeldet werden.
Jeder Spieler kann einen Flug für 1 bis 4 Spieler buchen und muss an dieser Aktion teilnehmen.
Gruppe.
Eine Startzeit kann frühestens eine Woche (7 Tage) vor dem Start gebucht werden, sowohl
über die App und persönlich an der Rezeption.
Das Mitglied, das eine Startzeit für sich und seine Freunde bucht, ist verantwortlich
für die Buchung und für eventuelle Änderungen der Buchung.
Eine Buchung kann bis spätestens 12 Stunden vor der Abschlagszeit storniert werden. Wenn eine
die Buchung ohne triftigen Grund kurzfristig storniert wird, gelten die Disziplinarvorschriften
für Buchungen und das Verhalten auf dem Kurs gelten.
Reservierungen für einen einzelnen Spieler zur Vervollständigung einer Gruppe von 2 oder 3 Spielern können vorgenommen werden
online. Der Spieler muss die Buchung telefonisch vornehmen, um den besten Platz zu erhalten.
geeignete Startzeit. Nach der Buchung der Startzeit können andere Spieler die freie
Plätze im Flug.
Buchungen für den Abflug von Tee 10 können nur telefonisch oder persönlich bei der
Club-Empfang.
Eine unangemessene Buchung (Wiederholungsbuchungen oder aus anderen Gründen) kann
durch autorisiertes Clubpersonal storniert werden. In diesem Fall benachrichtigt das Clubpersonal die
Mitglied, das die Buchung vorgenommen hat.
Die Rezeption und der Caddy Master sind berechtigt, Buchungen zu ändern und zu kombinieren
Spiele, um den Spielfluss zu verbessern und den Betrieb zu optimieren. Dies wird immer
aus einem triftigen Grund erfolgen und den Mitgliedern im Voraus mitgeteilt werden
betroffen.
Artikel 28- Stornierung von Buchungen
Wie in den Regeln für Buchungen erwähnt, kann das für die Buchung verantwortliche Mitglied
bis zu 12 Stunden vor der Startzeit ohne Strafe stornieren.
Um die Teilnahme an einem Turnier straffrei zu stornieren, muss die Stornierung
mindestens 24 Stunden im Voraus persönlich, telefonisch oder über das Onlineformular
Reservierungs-App (falls verfügbar).
Artikel 29- Tagesmarschall (oder ähnliche Software zur Kontrolle des Spieltempos) und Spiel
Etikette.
Flüge: Jeder Flug, der in den Parcours einfliegt, muss den Tagmarshal dabei haben (während
mit dem Tagmarshal-System) und an einem der Beutel befestigt. Diese Vorrichtung wird verwendet
um den Spielrhythmus der einzelnen Gruppen zu verfolgen und einen reibungslosen Ablauf der
innerhalb der zugewiesenen Spielzeit zu spielen.
Während des Spiels ist jeder Spieler verpflichtet, seinen Mitspielern mit Respekt zu begegnen und
das Spiel nicht durch die folgenden Aktionen zu unterbrechen:
Benutzen Sie ein Mobiltelefon während des Spiels.
Sich bewegen, sprechen oder unnötige Geräusche machen.
Ebenso ist es nicht erlaubt, in der Nähe oder hinter dem Ball zu stehen oder sich im
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Spiellinie eines Mitspielers, der im Begriff ist, einen Schuss abzugeben.
Auf dem Grün ist es nicht erlaubt, in der Puttlinie eines anderen Spielers stehen zu bleiben oder zu werfen.
Ihr Schatten auf der Putting-Linie.
Marschall / Starter:
Alle Spieler sind verpflichtet, den Anweisungen des Marshalls oder einer Person zu folgen, die
der von der Clubleitung ernannt wird. Diese Person ist befugt, eine mündliche
eine Verwarnung aussprechen, einen Disziplinarbericht schreiben und nach zwei Verwarnungen einen Spieler oder Besucher auffordern
den Platz oder die Clubeinrichtungen zu verlassen. In extremen Fällen wird der Spieler aufgefordert, den Platz zu verlassen
die Clubeinrichtungen ohne Vorwarnung.
Artikel 30- Sicherheit auf der Rennstrecke:
Jeder Spieler hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich niemand in seiner Nähe aufhält, wenn er ein Spiel spielt.
Schuss oder übt seinen Schwung.
Wenn ein Spieler einen Schuss verfehlt und der Ball in Richtung der anderen Spieler fliegt, ist der Kurs
Arbeiter oder andere Personen, muss er diese sofort mit einem lauten "FORE"-Ruf warnen.
Andere Aktivitäten als Golf sind auf dem Platz nicht erlaubt. Dies schließt ein, für
z. B. Spazierengehen, Joggen, Angeln oder Parken von Autos, insbesondere auf den Grüns, Fairways
und an den Ufern der Seen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der
Verwaltung des Club de Golf Son Servera.
Artikel 31- Spielrhythmus:
Das Spiel muss in einem gleichmäßigen und ruhigen Tempo gespielt werden. Dieser Spielrhythmus umfasst
sowohl die Annäherung an den Ball als auch die Vorbereitung des Schusses und die anschließende
die Reparatur des beschädigten Bodens.
Flüge, die den Rhythmus des Kurses verlangsamen, müssen andere Flüge passieren lassen, um
um den allgemeinen Spielfluss zu gewährleisten.
Der Marshall oder eine von der Clubleitung beauftragte Person kann bis zu zwei
Verwarnungen. Bei der dritten Verwarnung wird die Person aufgefordert, den Kurs zu verlassen und wird
keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Greenfees haben.
Artikel 32- Verlorener Ball:
Wenn ein Spieler glaubt, dass sein Ball verloren, im Aus oder in einem Wasserhindernis ist, muss er
mit einem provisorischen Ball weiterspielen, um Zeit zu sparen.
Erweist sich die Suche nach dem Ball als schwierig, spielt der nächste Flug weiter.
nach Ablauf der dafür vorgesehenen 3 Minuten.
Es ist verboten, Bälle aus den Seen zu fischen.
KAPITEL 3
STARTRECHTE UND STRECKENBEDINGUNGEN
Artikel 33- Es ist strengstens untersagt, den Platz zu betreten, wenn er aus irgendeinem Grund geschlossen ist oder
alle auferlegten Beschränkungen zu missachten.
Artikel 34- Die Spieler müssen Golfkleidung tragen, die den Vorschriften entspricht. Artikel
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Kleidung wie Turnhosen, Jeans, Hemden ohne Kragen,
Begleitende Spieler oder Caddies müssen ebenfalls geeignete Kleidung tragen. Sie sind verpflichtet
die gleiche Kleiderordnung wie die Spieler.
Frauen dürfen einen Rock oder andere Kleidung tragen, die für die Praxis nicht unangemessen ist
des Sports. Ein Poloshirt ist die ideale Golfkleidung.
Das Schuhwerk muss aus Sportschuhen bestehen, wobei auf dem Platz Golfschuhe empfohlen werden.
geeignete Sportschuhe auf der Driving Range.
Artikel 35- Haustiere (Hunde, etc.) sind auf der Strecke nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt
zu allen Clubeinrichtungen.
Artikel 36- Jeder Spieler, der die Selbstbeherrschung verliert oder andere Spieler respektlos behandelt
kann vom Caddy Master oder vom ranghöchsten Mitglied des Teams aufgefordert werden, den Platz zu verlassen.
Mitarbeiter, der zu diesem Zeitpunkt anwesend war.
KAPITEL 4
KURSPFLEGE
Artikel 37- Alle Spieler sind verpflichtet, auf dem Spielfeld die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
und alle schriftlichen oder mündlichen Anweisungen zu befolgen. Sie müssen auch die
Anweisungen auf den Schildern, die in allen Einrichtungen angebracht sind.
Außerdem sind sie verpflichtet, jede Unregelmäßigkeit im Zustand des Gerichts zu melden
und die Einrichtungen sowie jeder Regelverstoß eines anderen Spielers, an den
Personal oder den Organen des Clubs.
Artikel 38- Es ist strengstens untersagt, Gegenstände jeglicher Art auf das Spielfeld zu werfen.
Artikel 39- Die Ausbesserung von Divots auf Abschlägen und Fairways, die Ausbesserung von Pitch
Markierungen auf den Grüns (die eigenen und die der anderen Spieler), das Harken der Bunker und
die Fahne nicht auf das Grün zu werfen oder fallen zu lassen. Die Fahne muss sorgfältig auf das Grün gelegt werden.
Gras und dann zurück in das Loch.
Die Harke muss immer an der Außenkante des Bunkers platziert werden.
Artikel 40- Die Anwesenheit von Wartungspersonal, das seine Arbeiten auf dem
müssen in jedem Bereich des Kurses berücksichtigt werden.
Artikel 41- Marshall/Starter: Alle Spieler sind verpflichtet, die Anweisungen des Marshalls/Starters zu befolgen.
Marschall oder eine von der Clubleitung benannte Person. Diese Person ist befugt
mündliche Verwarnungen auszusprechen, einen Disziplinarbericht zu verfassen und nach zwei Verwarnungen eine
Spieler oder Besucher, den Platz oder die Clubeinrichtungen zu verlassen. In besonders schweren Fällen,
wird der Spieler ohne Vorwarnung aufgefordert, die Clubeinrichtungen zu verlassen.
KAPITEL 5
DER PRAXISBEREICH
Artikel 42- Das Übungsgelände und die Übungsgrüns sind ausschließlich für die Ausübung des Golfsports bestimmt.
Golf. Es ist verboten, das Gras auf den Übungsgrüns zu beschädigen, indem man ungeeignete
Schuhwerk oder Schläger.
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Die Bälle auf dem Übungsgrün sind Eigentum des Club de Golf Son Servera und
dürfen nur auf dem Übungsgrün verwendet werden. Ihre Verwendung ist auf dem Putting Green nicht erlaubt.
Grün oder auf dem Platz. Ebenso dürfen diese Bälle nicht aus dem Club entfernt werden.
Einrichtungen.
KAPITEL 6
ÜBERWACHUNG UND BESCHWERDEN
Artikel 43- Es gibt einen Kursleiter, der die Einhaltung der Sportregeln überwacht.
Regeln und interne Vorschriften auf dem Platz, sowie die Regeln der Höflichkeit und
gutes Verhalten. Seine Anweisungen sind für alle Spieler auf dem Spielfeld verbindlich.
Artikel 44- Der Wettbewerbsausschuss nimmt alle Beschwerden entgegen und prüft sie.
schriftlich von einem Spieler gegen einen anderen Spieler oder andere Personen wegen eines Verstoßes eingereicht werden
der Regeln oder einen Verstoß gegen die Regeln der Höflichkeit und des guten Benehmens im Golfsport.
KAPITEL 7
DIE SOZIALEN EINRICHTUNGEN
Artikel 45- Die sozialen Einrichtungen des Golfclubs Son Servera, wie zum Beispiel das Clubhaus,
Bar, Restaurant, Umkleideräume usw. müssen stets in angemessener Weise genutzt werden.
Zeiten. Sie müssen sauber gehalten werden und es muss darauf geachtet werden, dass sie in einwandfreiem Zustand bleiben.
Zustand.
Der Vorstand hat das Recht, eine eigene Regelung für die Verwendung dieser
Einrichtungen, insbesondere Einschränkungen.
Die Eltern oder ggf. das begleitende Mitglied sind verantwortlich für die
Handlungen von Minderjährigen in den Sport- und Sozialeinrichtungen.
Es dürfen keine Gegenstände, die dem Club gehören, aus den Clubeinrichtungen mitgenommen werden.
KAPITEL 8
SANKTIONEN FÜR VERSTÖSSE, DIE WÄHREND DES KURSES BEGANGEN WERDEN, DIE PRAXIS
DIE INSTANDHALTUNG DES PLATZES, DIE NUTZUNG DES PLATZES UND
DIE CLUBEINRICHTUNGEN.
Diese Sanktionen werden gegen Mitglieder oder Besucher verhängt, die gegen die Vorschriften verstoßen
zur Verwendung durch das Gericht, das Ausbildungsgericht, die Gerichtsverwaltung
VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERWENDUNG DURCH DAS GERICHT.
- 1. Vergehen: Der Spieler erhält eine mündliche Verwarnung.
- 2. Vergehen: Der Spieler erhält eine schriftliche Verwarnung.
- 3. Vergehen: Entscheidung der Clubleitung nach Rücksprache mit dem
Präsident oder Vizepräsident bezüglich des Spielverbots oder des Verbots der Einreise in die
Verein. Dieses Verbot gilt je nach Schweregrad zwischen 1 Woche und 3 Monaten.
der Straftat.
Bei schwerwiegenderen Verstößen oder bei Verstößen, die nicht unter dieses Kapitel fallen, kann der Club
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Es gelten die Disziplinarvorschriften.
Gegenstände, die Eigentum des Clubs sind, werden aus den Clubeinrichtungen gestohlen.
ABSCHNITT II - DIE DISZIPLINARORDNUNG
KAPITEL 1
DER DISZIPLINARAUSSCHUSS
Artikel 46- Kapitel XVII "Sanktionsverfahren und Disziplinarvorschriften" der
Die Satzung regelt das Verfahren zur Einleitung und Eröffnung von Disziplinarverfahren.
Artikel 47- Die Straftaten können je nach ihrer Schwere leicht, schwer oder sehr schwer sein
Schwerkraft.
Artikel 48- Geringfügige Straftaten:
- Die folgenden Handlungen oder Verhaltensweisen werden mit einer mündlichen oder schriftlichen Strafe belegt
Warnung:
- Respektloses oder rücksichtsloses Verhalten gegenüber Mitgliedern, Mitarbeitern
oder Fremde.
- Jedes störende Verhalten in den Clubeinrichtungen.
- Verstoß gegen die in den Einrichtungen geltenden Hygienevorschriften
- Verstöße gegen die Wartung oder die Sauberkeit der Ausrüstung oder der
Sport- oder Vereinseinrichtungen.
- Unbefugte und unsachgemäße Verwendung von Firmengeräten.
- Fahren eines motorisierten Fahrzeugs außerhalb der ausgewiesenen Zonen und Parken
Fahrzeuge an ungeeigneten Stellen, die den Zugang behindern.
- Versäumnis, eine Änderung des Wohnsitzes oder der Bankverbindung mitzuteilen, nachdem sie
von der Vereinigung dazu aufgefordert werden. In Fällen, in denen die Bankgebühren
aufgrund nicht bezahlter Abbuchungsaufträge entstehen, können diese Gebühren
von dem Mitglied verlangt.
- Weigerung, den Beschlüssen der Vereinsorgane oder der Kommission nachzukommen
Anweisungen von Clubmitarbeitern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
- Verstöße gegen die in den Artikeln 21 und 22 genannten Regeln, nachdem der Spieler
verwarnt worden ist oder wenn sein Verhalten die verbleibenden Spiele verzögert.
- Im Allgemeinen sind einfache Verstöße gegen die anderen in
Artikel 18 und 42 werden als geringfügige Straftaten betrachtet, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer
schwerwiegende oder sehr schwerwiegende Straftaten; in diesem Fall sind sie
als solche sanktioniert.
Artikel 49- Schwere Straftaten:
- Die folgenden Handlungen oder Verhaltensweisen werden mit einem mindestens einmonatigen und höchstens dreimonatigen Verbot des Betretens des Clubgeländes geahndet und
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die Nutzung seiner Einrichtungen mit dem Entzug der Mitgliedskarte:
- Verwicklung in einen schweren Streit, einen Skandal oder einen Überfall.
- Beleidigungen, ernsthafte Respektlosigkeiten und Drohungen gegen Mitglieder und den Club
Mitarbeiter oder Dritte.
- Fahrlässigkeit, wenn dadurch die Gefahr eines Unfalls für sich selbst oder für andere entsteht, oder ein
ernsthafte Gefahr einer Beschädigung der Einrichtungen.
- Diebstahl von Gegenständen von geringem Wert, die Eigentum des Clubs sind, andere
Mitglieder oder Dritte.
- Vorsätzliche Verursachung leichter Schäden an Clubeigentum, am Eigentum anderer
Mitglieder oder Dritte.
- Verleihen der Clubkarte oder anderer Dokumente an andere Personen zur
mit dem Ziel, eine Mitgliedschaft vorzutäuschen und die Kontrolle zu erschweren.
- Ändern des Inhalts von Hinweistafeln, Listen oder anderen Elementen, die für
Kontrollzwecke, usw.
- Weigerung, dem Disziplinarausschuss Informationen zu geben, die
zur Ermittlung von Straftaten anderer Personen verwendet werden könnten.
- Direkte oder indirekte Beteiligung an einer schweren Straftat.
- Die Wiederholung einer geringfügigen Straftat, auch wenn sie anderer Art ist, innerhalb einer
Zeitraum von zwei Jahren.
Artikel 50- Besonders schwere Straftaten:
- Die folgenden Handlungen oder Verhaltensweisen werden mit einem mindestens dreimonatigen und höchstens zweijährigen Verbot, den Club zu betreten und seine Einrichtungen zu nutzen, geahndet
Einrichtungen, mit Verlust der Clubmitgliedskarte:
- Verbale oder körperliche Misshandlung, schwere Rücksichtslosigkeit und tätlicher Angriff gegen eine
Mitglied, Clubmitarbeiter oder Fremder.
- Schwere Verstöße gegen die guten Sitten.
- Diebstahl oder Entwendung von Gegenständen, die Clubeigentum oder Eigentum anderer sind
die nicht zu den Bagatelldelikten gehören.
- Vorsätzliche und schwerwiegende Beschädigung von Clubeigentum oder dem Eigentum anderer
Mitglieder oder Dritte.
- Handlungen, die den Ruf ernsthaft schädigen oder im Widerspruch zu den
Interessen des Golfclubs Son Servera.
- Fälschen oder absichtliches Verschweigen wichtiger Informationen, wenn dies zu
schwere Schäden für den Club.
- Direkte oder indirekte Beteiligung an einer besonders schweren Straftat.
- Die Wiederholung einer schweren Straftat, auch wenn sie anderer Art ist, innerhalb einer
Zeitraum von zwei Jahren.
Artikel 51- Bei der Bestimmung der Art der Sanktion werden die Umstände, die zur
wird die Straftat berücksichtigt.
Artikel 52- Jede Mitteilung, Bekanntmachung oder Vorladung, die mit normaler Post mit
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die Empfangsbestätigung an den letzten vom Antragsteller mitgeteilten Wohnsitz
Mitglied in den Club einbringt, gilt als gültig.
Artikel 53- Die Person, die aufgrund einer Sanktion ihrer Rechte beraubt wird, muss
bleiben für die Zahlung der während dieses Zeitraums erhobenen ordentlichen und außerordentlichen Beiträge haftbar
Zeitraum. Er wird erst dann wieder in den Club aufgenommen, wenn er die Beiträge und etwaige Gebühren bezahlt hat.
ausstehende Gebühren.
Artikel 54- Die in dieser Grundordnung und in der Clubordnung enthaltenen Disziplinarvorschriften
Die Vorschriften unterliegen den Regeln der geltenden Verordnung über die Sportdisziplin, da
sowie zivil- und strafrechtliche Klagen, die von den Gerichten erhoben werden können.
Artikel 55- Die Beschlüsse der Vereinsorgane gelten als gefasst, wenn sie
ausreichend bekannt gemacht werden, wenn sie am schwarzen Brett des Clubhauses ausgehängt werden, außer
in Fällen, in denen die Veröffentlichung in einer anderen spezifischen Zeitschrift vorgeschrieben ist
Mittel der Kommunikation.
Artikel 56- Dieses Clubreglement tritt in Kraft, sobald es in Kraft getreten ist.
von den Mitgliedern und der Generaldirektion Sport genehmigt.
Genehmigt durch die außerordentliche Generalversammlung am 15. November 2024

CLUBREGELN
SON SERVERA GOLF CLUB
VORWORT KAPITEL
MITGLIEDER, RECHTE UND PFLICHTEN
Artikel 1- Alle Mitglieder des Golfclubs Son Servera haben das Recht, die Anlage zu nutzen und zu genießen.
Golfplatz und seine Einrichtungen, mit Ausnahme der Fördermitglieder, die nur
berechtigt, die sozialen Einrichtungen des Clubs zu nutzen und zu genießen.
Sie haben auch das Recht, den Golfsport als Spieler zu fördern und auszuüben.
vom Club genehmigt.
Artikel 2 - Die Ausübung dieser Rechte ist an die Einhaltung der Grundregeln gebunden,
die Statuten und das Reglement des Clubs sowie die Beschlüsse des Vorstandes
Vorstandes und der Angestellten des Clubs bei der Ausübung ihrer Tätigkeit
Pflichten.
Artikel 3- Die Clubmitglieder sind unabhängig von der Art der Mitgliedschaft zur Zahlung folgender Beträge verpflichtet
die zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden regulären Gebühren sowie die außerordentlichen Gebühren, die
entschieden werden.
Artikel 4- Besondere Einrichtungen, die nicht für den allgemeinen Gebrauch bestimmt sind, wie Schließfächer, Schläger
Raum, Wartung der elektrischen Wagen, Kurse usw. können gesondert in Rechnung gestellt werden.
aus dem Mitgliedsbeitrag.
Artikel 5- Der Verwaltungsrat kann jedes Mitglied ausschließen, das nach Erhalt einer
Mahnung und Analyse der Situation, die ordentlichen oder außerordentlichen Gebühren nicht bezahlt
pünktlich fällig.
Artikel 6 - Die Clubmitglieder haben das Recht, Außenstehende in die Clubräume einzuladen und
ihre Einrichtungen zu nutzen, sofern sie sie persönlich begleiten. Der Vorstand der
Der Verwaltungsrat legt die Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts fest.
Artikel 7- Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihre Mitgliedskarte auf Verlangen von
ein Ausschussmitglied oder ein Clubangestellter in Ausübung seines Amtes
Artikel 8 - Aufnahmeprotokoll für Mitglieder:
- Korrektes Ausfüllen des Antrags
- Diskussion mit einem Vorstandsmitglied, das vor dem Vorstand als Bürge auftreten wird.
- Annahme oder Ablehnung des Antrags in der nächsten Verwaltungsratssitzung.
- Wird der Antrag angenommen, so wird der Antragsteller schriftlich benachrichtigt und erhält
die auszufüllenden Unterlagen geschickt (Anmeldung beim spanischen Golfverband
Föderation, Steueridentifikationsnummer (NIE), usw.). Der Antragsteller muss außerdem
über die Zahlungsfrist für den Mitgliedsbeitrag und den Jahresbeitrag informiert.
- Sobald die Beiträge bezahlt sind, erhält das Mitglied seine Mitgliedskarte und
Abzeichen.
- Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss der Antragsteller eine Greenfee zahlen, um
zu spielen.
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Artikel 9 - VOLLMITGLIEDSCHAFT
1. VOLLMITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft als Vollmitglied wird nach Genehmigung des entsprechenden Antrags erworben
und die Zahlung des vollen, nicht erstattungsfähigen Eintrittspreises.
Vollmitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die in der Satzung festgelegt sind.
und die Clubregeln.
2. WERT DER MITGLIEDSCHAFT
Der Wert der Mitgliedschaft wird gemäß dem Vorschlag der
des Verwaltungsrats und durch Beschluss der Generalversammlung der
Mitglieder.
3. ÜBERTRAGUNG
Die Vollmitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
Allerdings können Vollmitglieder ihre Mitgliedschaft gemäß den Bestimmungen der
die Bestimmungen von Artikel 6.1 der Statuten.
Nur die Mitglieder haben das Recht, ihre Vollmitgliedschaft zu übertragen, die bezahlt haben
die volle Zulassungsgebühr entrichten und alle in Kapitel III der Richtlinie beschriebenen Bedingungen erfüllen
Statuten
Das übertragende Mitglied hört automatisch zu dem Zeitpunkt auf, zu dem die
Übertragung abgeschlossen ist.
4. VORKAUFSRECHT
Der Club behält sich das Vorkaufsrecht vor.
VERFASSUNG
ABSCHNITT I - DAS GOLFSPIEL
KAPITEL 1
DER WETTBEWERBSAUSSCHUSS
Artikel 10- Der Wettbewerbsausschuss setzt sich aus mindestens 2 Mitgliedern und einem
maximal 7 Mitglieder, die alle im Besitz einer Spielerlizenz der spanischen Regierung sein müssen
Golfverband (RFEG). Einer von ihnen ist der Vorsitzende. Für die Wahl zum
müssen sie spanische Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines anderen Landes sein, das
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
Der Vorsitzende des Wettbewerbsausschusses wird vom Club de Golf ernannt.
Der Verwaltungsrat von Son Servera und die Mitglieder des Ausschusses (neue und
scheidenden) werden vom Vorsitzenden des Ausschusses vorgeschlagen und von einer
einfache Mehrheit der Ausschussmitglieder. Der Verwaltungsrat wird seinerseits
dem Golfverband der Balearen die Zusammensetzung des genannten Gremiums vorzuschlagen
Ausschuss und etwaige Änderungen daran. Die Vereinigung kann den Vorschlag annehmen oder ablehnen.
vorgeschlagener Ausschuss.
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Die internen Beauftragten werden vom Vorsitzenden ernannt.
Alle Beschlüsse des Wettbewerbsausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Bei Stimmengleichheit hat die Stimme des Präsidenten doppelten Wert und ist daher
entscheidend.
Artikel 11- Im Wettbewerbsausschuss gibt es mindestens eine Delegation
für Damen, Herren, Senioren, Professionals, Kinder, Golfschule, Regeln und Handicaps.
Eine Person kann bis zu zwei Delegationen übernehmen.
Falls verfügbar, ein Clubmitglied, das ein internationaler/nationaler Schiedsrichter ist (oder falls keiner vorhanden ist
verfügbar ist, sollte immer ein Schiedsrichter aus einer autonomen Region) als
Mitglied des Ausschusses und verantwortlich für die Aufgaben im Zusammenhang mit den Regeln.
Artikel 12- Der Wettbewerbsausschuss tritt monatlich, mindestens aber 10 Mal pro Jahr zusammen.
Jahr, nach vorheriger Einberufung durch den Vorsitzenden. Die Sitzung gilt als beschlussfähig
wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Ist der Vorsitzende abwesend, übernimmt der zweite Vorsitzende seine Aufgaben und
Verantwortlichkeiten. Gibt es keinen zweiten Vorsitzenden, wird das ernannte Ausschussmitglied
Der Vorsitzende übernimmt den Vorsitz.
Artikel 13- Jede Unstimmigkeit innerhalb des Ausschusses, die nicht durch den Ausschuss beigelegt werden kann, wird von der
Ausschuss werden dem Clubvorstand zur Schlichtung vorgelegt.
Der Klubausschuss kann den Wettbewerbsausschuss beauftragen, zu untersuchen und
über Angelegenheiten zu entscheiden, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Artikel 14- Die Aufgaben des Wettbewerbsausschusses sind folgende:
1- Organisation aller Wettbewerbe, die in den Räumlichkeiten des Vereins stattfinden.
2- Entscheidung über alle Vorfälle oder Vergehen während eines Wettkampfs in Übereinstimmung mit der
Regeln des Golfsports.
3- Er meldet dem Disziplinarorgan jeden Athleten, dessen Verhalten ein
Verstöße gegen die Vorschriften zu melden und von Amts wegen oder auf Anfrage alle
die erforderliche Unterstützung für die genannte Stelle.
4- Vor Beginn eines Turniers das Handicap zu überprüfen, mit dem die Spieler
sich durch eine Überprüfung in der RFEG-Datenbank für ein Turnier angemeldet haben; zu
Analyse der Veränderungen des Handicaps bei Turnieren, die nach den Regeln durchgeführt werden
der EGA, am Ende des Spieltages die Bruttoschlagzahl für jeden der folgenden Spieler zu übermitteln
die 18 Löcher des Kurses des Spielers oder der Mannschaft sowie die neuen Handicaps an den
RFEG-Datenbank, so dass die Handicaps der Spieler in Echtzeit in der Datenbank aktualisiert werden.
Datenbank.
5- Anpassung des Handicaps eines Spielers, der von seinem Verein oder Vereinsmitglied autorisiert wurde
nach den Regeln des Handicap-Systems. Das Handicap eines Spielers, der nicht
von seinem Verein autorisiert oder nicht Mitglied des Vereins ist, muss in
nach den Regeln des EGA-Handicap-Systems.
6- Behalten Sie die Markierungen an den Punkten bei, von denen aus die Strecke gemessen wurde und
sicherstellen, dass sie sichtbar sind.
7- Beibehaltung des Schwierigkeitsgrades entsprechend dem Grad der Einstufung, unter besonderer Berücksichtigung
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auf die gleichmäßige Platzierung der Fahnen und die Einhaltung der Länge der
der Platz durch die Platzierung der Abschlagmarkierungen.
8- Die Scorecards der Turniere mit den Ergebnissen mindestens ein Jahr lang aufzubewahren.
9- Gewährleistung der allgemeinen Einhaltung des EGA-Handicap-Systems.
10- Aufzeichnung der offiziellen Messungen des spanischen Golfverbandes RFEG
auf den Spielkarten und der Ausrüstung.
11- Zur Bestimmung der Handicap-Einstufung der Löcher.
12- die RFEG über alle Änderungen des Kurses zu informieren, damit sie diese bewerten kann und
nehmen Sie die entsprechenden Änderungen an den Parametern in der Datenbank vor.
13- Die Anwendung der örtlichen Spielregeln und der Platzordnung, die genehmigt werden müssen
durch den Clubausschuss.
14- Der Wettbewerbsausschuss ist das Gremium, das nicht nur für Wettbewerbe zuständig ist,
sondern auch zur Schlichtung von Regelverstößen, an die sich Mitglieder/Spieler wenden können
sich an die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit den Regeln zu wenden, die Regeln auszulegen und zu bestätigen.
Entscheidungen über Regeln und Streitigkeiten während des Spiels werden von der Wettbewerbsleitung zusammengefasst.
Ausschuss in einem Protokoll festgehalten, und die Entscheidungen werden dann gegebenenfalls in die
dem schwarzen Brett des Clubs.
Für bestimmte Turniere kann ausdrücklich ein eigener Ausschuss eingesetzt werden, der
übernimmt die Aufgaben und Funktionen des Wettbewerbsausschusses und wird als
TUNIER-AUSSCHUSS.
Die folgenden Personen bilden einen Turnierausschuss:
a) Obligatorisch
- Ein oder mehrere Mitglieder des Wettbewerbsausschusses des Clubs.
b) Fakultativ
- Ein Vertreter des Sponsors
- Ein Vertreter des Organisationskomitees
- Jedes zu diesem Zweck benannte Mitglied der veranstaltenden Vereinigung.
Die Zahl der Mitglieder muss in jedem Fall ungerade sein, zumindest die Mehrheit der Mitglieder
sind bei einer autonomen Vereinigung registrierte Akteure, deren Entscheidungen
werden mit Mehrheitsbeschluss gefasst. Im Falle von Beschlüssen, die die Geschäftsordnung betreffen
Golf, wird die entsprechende Erklärung des Hauptschiedsrichters gehört.
KAPITEL 2
REGELN FÜR DIE BENUTZUNG DES PLATZES
Artikel 15- Nur Vollmitglieder, Spieler, ältere Mitglieder, Ehrenmitglieder oder
Pächter, die im Besitz einer Verbandslizenz sind und eine anerkannte Behinderung haben
können den Kurs nutzen. Ausnahmsweise können Mitglieder, die diese Voraussetzung nicht erfüllen
den Parcours vorbehaltlich der vom Wettbewerb veröffentlichten Beschränkungen ebenfalls nutzen
Ausschuss.
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Jeder Spieler darf den Platz in Begleitung des Clubtrainers betreten.
Artikel 16- Jede Person, die den Platz in Begleitung eines Nichtspielers betritt, der
Der Minderjährige übernimmt die Verantwortung für letztere.
Der Wettbewerbsausschuss legt die Spielbedingungen für die verschiedenen
Kategorien Kinder und Jugendliche.
Artikel 17- Vor Beginn des Spiels ist es obligatorisch, sich an der Rezeption zu registrieren
Schreibtisch, um die Identität, den Führerschein und das Handicap des Spielers überprüfen zu lassen.
Artikel 18- Es ist nicht erlaubt, eine andere als die festgelegte Route zu nehmen.
Artikel 19- Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Golftasche mit dem entsprechenden Satz von
Schläger. Es ist nicht erlaubt, zu zweit oder zu dritt mit einer Tasche oder einem Satz Schläger zu spielen.
Pro Person darf nur ein Ball gespielt werden.
Artikel 20- Die Startreihenfolge wird durch den Startplan bestimmt, der wie folgt lautet
von der Rezeption aus verwaltet.
Artikel 21- Es ist Pflicht, von den Startmarkierungen aus zu spielen und die
andere Markierungen, insbesondere solche, die auf Bereiche hinweisen, die repariert werden oder in denen der Durchgang
eingeschränkt. Außerdem ist das Rauchen, wie auf verschiedenen Schildern auf dem Platz angegeben, verboten.
zwischen Abschlagloch 3 und Abschlagloch 8 verboten.
Artikel 22- Um ein 18-Loch-Spiel in einer maximalen Zeit von etwa vier
eineinhalb Stunden, kann jede Gruppe, die das Spiel aufhält oder verzögert, aufgefordert werden, die nächste Gruppe spielen zu lassen.
Gruppenpass:
- um die nächste Gruppe passieren zu lassen.
- um ihr Spiel zu unterbrechen und später fortzusetzen.
Artikel 23- Alle Personen, die sich auf dem Spielfeld aufhalten, müssen mit äußerster Vorsicht vorgehen, um
Unfälle zu vermeiden und die auf dem Gerät angebrachten Sicherheitshinweise zu befolgen.
Aushang und im Clubbüro.
Artikel 24- Die Rezeption und der Caddy Master behalten sich das Recht vor, Spiele zu organisieren
mit bis zu vier Spielern, wenn der Platz stark frequentiert ist.
Ein Spieler allein hat kein Recht, weder am Start noch auf der Strecke.
Artikel 25- Die vom Verein organisierten Wettbewerbe haben absoluten Vorrang vor den
Kurs. Sollte es möglich sein, einen Start vor oder während des Wettkampfs zu geben, wird dieser
durch den Starter oder den Caddy Master genehmigt werden.
Artikel 26- Wagen: sowohl elektrische als auch manuelle Wagen sowie Taschen ohne
Trolleys, müssen von den Grüns, Vorgrüns und Abschlägen ferngehalten werden.
Buggys: sind auf maximal zwei Personen und zwei Taschen beschränkt. Buggys müssen
immer mit den 4 Rädern auf den Wegen geparkt werden. Wenn mit 2 Rädern auf dem Weg geparkt wird
Das Gras verdichtet sich mit der Zeit, das Wasser staut sich und die Pflanze stirbt ab. Die
Die Beschilderung "CARTS" ist zu beachten. Der Club de Golf Son Servera kann die Benutzung des Platzes regeln
der Fahrrinnen.
Die Verantwortung für das Fahren eines Buggys liegt allein beim Fahrer. Spieler, die einen
unsachgemäß oder grob fahrlässig mit dem Buggy umgehen, werden disziplinarisch geahndet
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und kann sogar finanziell haftbar gemacht werden.
Die Benutzung von Buggys kann bei Witterungsbedingungen verboten werden, die die
Zustand des Platzes.
Buggys können an Spieler unter 16 Jahren vermietet werden, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.
Erwachsenen, der für die ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich ist, oder wenn der Minderjährige die ausdrückliche
Genehmigung der Clubleitung.
Artikel 27- Die Buchung von Startzeiten unterliegt den folgenden Regeln:
Die Startzeiten werden von der Rezeption festgelegt und zugewiesen. Sie ist befugt
Regeln festzulegen, wie z. B. die Einteilung der Spieler nach dem Handicap.
Jeder Spieler muss sich vor Beginn des Spiels an der Rezeption anmelden. Diese
muss mindestens 10 Minuten vor Beginn des Spiels erfolgen, damit der Spieler die Möglichkeit hat
5 Minuten vor Spielbeginn am Abschlagplatz sein.
Jeder Spieler, der eine Startzeit gebucht hat, aber nicht antreten kann und nicht absagt, ist
als "Nicht-Erscheinen" betrachtet.
Im Falle des Nichterscheinens gilt die Disziplinarordnung für Buchungen und Verhalten
des Kurses gelten.
Wenn ein Mitglied eine Abschlagzeit für einen Greenfee-Spieler oder Besucher gebucht hat und diese nicht
nicht erscheinen, zahlt das Mitglied das Greenfee bei Nichterscheinen.
Sollte dies wiederholt vorkommen, behält sich der Verein das Recht vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Maßnahmen.
Jeder Besucher, der auf dem Golfplatz spielen oder die Einrichtungen des Clubs nutzen möchte, muss sich anmelden bei
Empfang. Dort werden sie über die verfügbaren Abschlagszeiten informiert und erhalten ihre
Greenfee. Der Zugang zum Platz von einem anderen Ort aus ist nicht gestattet.
Unbefugtes Betreten des Kurses kann geahndet werden.
Jedes Clubmitglied kann eine Abschlagzeit buchen. Sie müssen die Rezeption informieren oder
die Vereins-App der Spieler ihres Fluges unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens.
Alle Abschlagzeiten werden ab Loch 1 vergeben. In Ausnahmefällen kann die Rezeption auch
die Abschlagzeit von einem anderen Loch aus zu bestimmen.
Die Rezeption ist befugt, Flüge zu organisieren, die aus einem, zwei oder drei
Spieler.
Bei der Ankunft im Club muss die Person, die die Abschlagzeit für mehrere Spieler reserviert hat
muss den Club über jede Änderung der ursprünglichen Buchung informieren.
Der Spieler muss seine Greenfee-Karte immer bei sich haben. Dies kann kontrolliert werden durch
der Marshall oder eine von der Clubleitung bestimmte Person, die von Anfang an
das Ende des Spiels.
Die folgenden allgemeinen Regeln gelten unabhängig von der Art der Buchung (persönlich, per
E-Mail oder online):
Ein und derselbe Spieler kann nicht in zwei verschiedenen Flights starten.
Wenn ein Mitglied für einen Freund gebucht hat, kann dieser Freund keine weitere Startzeit buchen für
am gleichen Tag.
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Freunde müssen mit ihrem Vor- und Nachnamen angemeldet werden.
Jeder Spieler kann einen Flug für 1 bis 4 Spieler buchen und muss an dieser Aktion teilnehmen.
Gruppe.
Eine Startzeit kann frühestens eine Woche (7 Tage) vor dem Start gebucht werden, sowohl
über die App und persönlich an der Rezeption.
Das Mitglied, das eine Startzeit für sich und seine Freunde bucht, ist verantwortlich
für die Buchung und für eventuelle Änderungen der Buchung.
Eine Buchung kann bis spätestens 12 Stunden vor der Abschlagszeit storniert werden. Wenn eine
die Buchung ohne triftigen Grund kurzfristig storniert wird, gelten die Disziplinarvorschriften
für Buchungen und das Verhalten auf dem Kurs gelten.
Reservierungen für einen einzelnen Spieler zur Vervollständigung einer Gruppe von 2 oder 3 Spielern können vorgenommen werden
online. Der Spieler muss die Buchung telefonisch vornehmen, um den besten Platz zu erhalten.
geeignete Startzeit. Nach der Buchung der Startzeit können andere Spieler die freie
Plätze im Flug.
Buchungen für den Abflug von Tee 10 können nur telefonisch oder persönlich bei der
Club-Empfang.
Eine unangemessene Buchung (Wiederholungsbuchungen oder aus anderen Gründen) kann
durch autorisiertes Clubpersonal storniert werden. In diesem Fall benachrichtigt das Clubpersonal die
Mitglied, das die Buchung vorgenommen hat.
Die Rezeption und der Caddy Master sind berechtigt, Buchungen zu ändern und zu kombinieren
Spiele, um den Spielfluss zu verbessern und den Betrieb zu optimieren. Dies wird immer
aus einem triftigen Grund erfolgen und den Mitgliedern im Voraus mitgeteilt werden
betroffen.
Artikel 28- Stornierung von Buchungen
Wie in den Regeln für Buchungen erwähnt, kann das für die Buchung verantwortliche Mitglied
bis zu 12 Stunden vor der Startzeit ohne Strafe stornieren.
Um die Teilnahme an einem Turnier straffrei zu stornieren, muss die Stornierung
mindestens 24 Stunden im Voraus persönlich, telefonisch oder über das Onlineformular
Reservierungs-App (falls verfügbar).
Artikel 29- Tagesmarschall (oder ähnliche Software zur Kontrolle des Spieltempos) und Spiel
Etikette.
Flüge: Jeder Flug, der in den Parcours einfliegt, muss den Tagmarshal dabei haben (während
mit dem Tagmarshal-System) und an einem der Beutel befestigt. Diese Vorrichtung wird verwendet
um den Spielrhythmus der einzelnen Gruppen zu verfolgen und einen reibungslosen Ablauf der
innerhalb der zugewiesenen Spielzeit zu spielen.
Während des Spiels ist jeder Spieler verpflichtet, seinen Mitspielern mit Respekt zu begegnen und
das Spiel nicht durch die folgenden Aktionen zu unterbrechen:
Benutzen Sie ein Mobiltelefon während des Spiels.
Sich bewegen, sprechen oder unnötige Geräusche machen.
Ebenso ist es nicht erlaubt, in der Nähe oder hinter dem Ball zu stehen oder sich im
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Spiellinie eines Mitspielers, der im Begriff ist, einen Schuss abzugeben.
Auf dem Grün ist es nicht erlaubt, in der Puttlinie eines anderen Spielers stehen zu bleiben oder zu werfen.
Ihr Schatten auf der Putting-Linie.
Marschall / Starter:
Alle Spieler sind verpflichtet, den Anweisungen des Marshalls oder einer Person zu folgen, die
der von der Clubleitung ernannt wird. Diese Person ist befugt, eine mündliche
eine Verwarnung aussprechen, einen Disziplinarbericht schreiben und nach zwei Verwarnungen einen Spieler oder Besucher auffordern
den Platz oder die Clubeinrichtungen zu verlassen. In extremen Fällen wird der Spieler aufgefordert, den Platz zu verlassen
die Clubeinrichtungen ohne Vorwarnung.
Artikel 30- Sicherheit auf der Rennstrecke:
Jeder Spieler hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich niemand in seiner Nähe aufhält, wenn er ein Spiel spielt.
Schuss oder übt seinen Schwung.
Wenn ein Spieler einen Schuss verfehlt und der Ball in Richtung der anderen Spieler fliegt, ist der Kurs
Arbeiter oder andere Personen, muss er diese sofort mit einem lauten "FORE"-Ruf warnen.
Andere Aktivitäten als Golf sind auf dem Platz nicht erlaubt. Dies schließt ein, für
z. B. Spazierengehen, Joggen, Angeln oder Parken von Autos, insbesondere auf den Grüns, Fairways
und an den Ufern der Seen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der
Verwaltung des Club de Golf Son Servera.
Artikel 31- Spielrhythmus:
Das Spiel muss in einem gleichmäßigen und ruhigen Tempo gespielt werden. Dieser Spielrhythmus umfasst
sowohl die Annäherung an den Ball als auch die Vorbereitung des Schusses und die anschließende
die Reparatur des beschädigten Bodens.
Flüge, die den Rhythmus des Kurses verlangsamen, müssen andere Flüge passieren lassen, um
um den allgemeinen Spielfluss zu gewährleisten.
Der Marshall oder eine von der Clubleitung beauftragte Person kann bis zu zwei
Verwarnungen. Bei der dritten Verwarnung wird die Person aufgefordert, den Kurs zu verlassen und wird
keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Greenfees haben.
Artikel 32- Verlorener Ball:
Wenn ein Spieler glaubt, dass sein Ball verloren, im Aus oder in einem Wasserhindernis ist, muss er
mit einem provisorischen Ball weiterspielen, um Zeit zu sparen.
Erweist sich die Suche nach dem Ball als schwierig, spielt der nächste Flug weiter.
nach Ablauf der dafür vorgesehenen 3 Minuten.
Es ist verboten, Bälle aus den Seen zu fischen.
KAPITEL 3
STARTRECHTE UND STRECKENBEDINGUNGEN
Artikel 33- Es ist strengstens untersagt, den Platz zu betreten, wenn er aus irgendeinem Grund geschlossen ist oder
alle auferlegten Beschränkungen zu missachten.
Artikel 34- Die Spieler müssen Golfkleidung tragen, die den Vorschriften entspricht. Artikel
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Kleidung wie Turnhosen, Jeans, Hemden ohne Kragen,
Begleitende Spieler oder Caddies müssen ebenfalls geeignete Kleidung tragen. Sie sind verpflichtet
die gleiche Kleiderordnung wie die Spieler.
Frauen dürfen einen Rock oder andere Kleidung tragen, die für die Praxis nicht unangemessen ist
des Sports. Ein Poloshirt ist die ideale Golfkleidung.
Das Schuhwerk muss aus Sportschuhen bestehen, wobei auf dem Platz Golfschuhe empfohlen werden.
geeignete Sportschuhe auf der Driving Range.
Artikel 35- Haustiere (Hunde, etc.) sind auf der Strecke nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt
zu allen Clubeinrichtungen.
Artikel 36- Jeder Spieler, der die Selbstbeherrschung verliert oder andere Spieler respektlos behandelt
kann vom Caddy Master oder vom ranghöchsten Mitglied des Teams aufgefordert werden, den Platz zu verlassen.
Mitarbeiter, der zu diesem Zeitpunkt anwesend war.
KAPITEL 4
KURSPFLEGE
Artikel 37- Alle Spieler sind verpflichtet, auf dem Spielfeld die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
und alle schriftlichen oder mündlichen Anweisungen zu befolgen. Sie müssen auch die
Anweisungen auf den Schildern, die in allen Einrichtungen angebracht sind.
Außerdem sind sie verpflichtet, jede Unregelmäßigkeit im Zustand des Gerichts zu melden
und die Einrichtungen sowie jeder Regelverstoß eines anderen Spielers, an den
Personal oder den Organen des Clubs.
Artikel 38- Es ist strengstens untersagt, Gegenstände jeglicher Art auf das Spielfeld zu werfen.
Artikel 39- Die Ausbesserung von Divots auf Abschlägen und Fairways, die Ausbesserung von Pitch
Markierungen auf den Grüns (die eigenen und die der anderen Spieler), das Harken der Bunker und
die Fahne nicht auf das Grün zu werfen oder fallen zu lassen. Die Fahne muss sorgfältig auf das Grün gelegt werden.
Gras und dann zurück in das Loch.
Die Harke muss immer an der Außenkante des Bunkers platziert werden.
Artikel 40- Die Anwesenheit von Wartungspersonal, das seine Arbeiten auf dem
müssen in jedem Bereich des Kurses berücksichtigt werden.
Artikel 41- Marshall/Starter: Alle Spieler sind verpflichtet, die Anweisungen des Marshalls/Starters zu befolgen.
Marschall oder eine von der Clubleitung benannte Person. Diese Person ist befugt
mündliche Verwarnungen auszusprechen, einen Disziplinarbericht zu verfassen und nach zwei Verwarnungen eine
Spieler oder Besucher, den Platz oder die Clubeinrichtungen zu verlassen. In besonders schweren Fällen,
wird der Spieler ohne Vorwarnung aufgefordert, die Clubeinrichtungen zu verlassen.
KAPITEL 5
DER PRAXISBEREICH
Artikel 42- Das Übungsgelände und die Übungsgrüns sind ausschließlich für die Ausübung des Golfsports bestimmt.
Golf. Es ist verboten, das Gras auf den Übungsgrüns zu beschädigen, indem man ungeeignete
Schuhwerk oder Schläger.
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Die Bälle auf dem Übungsgrün sind Eigentum des Club de Golf Son Servera und
dürfen nur auf dem Übungsgrün verwendet werden. Ihre Verwendung ist auf dem Putting Green nicht erlaubt.
Grün oder auf dem Platz. Ebenso dürfen diese Bälle nicht aus dem Club entfernt werden.
Einrichtungen.
KAPITEL 6
ÜBERWACHUNG UND BESCHWERDEN
Artikel 43- Es gibt einen Kursleiter, der die Einhaltung der Sportregeln überwacht.
Regeln und interne Vorschriften auf dem Platz, sowie die Regeln der Höflichkeit und
gutes Verhalten. Seine Anweisungen sind für alle Spieler auf dem Spielfeld verbindlich.
Artikel 44- Der Wettbewerbsausschuss nimmt alle Beschwerden entgegen und prüft sie.
schriftlich von einem Spieler gegen einen anderen Spieler oder andere Personen wegen eines Verstoßes eingereicht werden
der Regeln oder einen Verstoß gegen die Regeln der Höflichkeit und des guten Benehmens im Golfsport.
KAPITEL 7
DIE SOZIALEN EINRICHTUNGEN
Artikel 45- Die sozialen Einrichtungen des Golfclubs Son Servera, wie zum Beispiel das Clubhaus,
Bar, Restaurant, Umkleideräume usw. müssen stets in angemessener Weise genutzt werden.
Zeiten. Sie müssen sauber gehalten werden und es muss darauf geachtet werden, dass sie in einwandfreiem Zustand bleiben.
Zustand.
Der Vorstand hat das Recht, eine eigene Regelung für die Verwendung dieser
Einrichtungen, insbesondere Einschränkungen.
Die Eltern oder ggf. das begleitende Mitglied sind verantwortlich für die
Handlungen von Minderjährigen in den Sport- und Sozialeinrichtungen.
Es dürfen keine Gegenstände, die dem Club gehören, aus den Clubeinrichtungen mitgenommen werden.
KAPITEL 8
SANKTIONEN FÜR VERSTÖSSE, DIE WÄHREND DES KURSES BEGANGEN WERDEN, DIE PRAXIS
DIE INSTANDHALTUNG DES PLATZES, DIE NUTZUNG DES PLATZES UND
DIE CLUBEINRICHTUNGEN.
Diese Sanktionen werden gegen Mitglieder oder Besucher verhängt, die gegen die Vorschriften verstoßen
zur Verwendung durch das Gericht, das Ausbildungsgericht, die Gerichtsverwaltung
VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERWENDUNG DURCH DAS GERICHT.
- 1. Vergehen: Der Spieler erhält eine mündliche Verwarnung.
- 2. Vergehen: Der Spieler erhält eine schriftliche Verwarnung.
- 3. Vergehen: Entscheidung der Clubleitung nach Rücksprache mit dem
Präsident oder Vizepräsident bezüglich des Spielverbots oder des Verbots der Einreise in die
Verein. Dieses Verbot gilt je nach Schweregrad zwischen 1 Woche und 3 Monaten.
der Straftat.
Bei schwerwiegenderen Verstößen oder bei Verstößen, die nicht unter dieses Kapitel fallen, kann der Club
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Es gelten die Disziplinarvorschriften.
Gegenstände, die Eigentum des Clubs sind, werden aus den Clubeinrichtungen gestohlen.
ABSCHNITT II - DIE DISZIPLINARORDNUNG
KAPITEL 1
DER DISZIPLINARAUSSCHUSS
Artikel 46- Kapitel XVII "Sanktionsverfahren und Disziplinarvorschriften" der
Die Satzung regelt das Verfahren zur Einleitung und Eröffnung von Disziplinarverfahren.
Artikel 47- Die Straftaten können je nach ihrer Schwere leicht, schwer oder sehr schwer sein
Schwerkraft.
Artikel 48- Geringfügige Straftaten:
- Die folgenden Handlungen oder Verhaltensweisen werden mit einer mündlichen oder schriftlichen Strafe belegt
Warnung:
- Respektloses oder rücksichtsloses Verhalten gegenüber Mitgliedern, Mitarbeitern
oder Fremde.
- Jedes störende Verhalten in den Clubeinrichtungen.
- Verstoß gegen die in den Einrichtungen geltenden Hygienevorschriften
- Verstöße gegen die Wartung oder die Sauberkeit der Ausrüstung oder der
Sport- oder Vereinseinrichtungen.
- Unbefugte und unsachgemäße Verwendung von Firmengeräten.
- Fahren eines motorisierten Fahrzeugs außerhalb der ausgewiesenen Zonen und Parken
Fahrzeuge an ungeeigneten Stellen, die den Zugang behindern.
- Versäumnis, eine Änderung des Wohnsitzes oder der Bankverbindung mitzuteilen, nachdem sie
von der Vereinigung dazu aufgefordert werden. In Fällen, in denen die Bankgebühren
aufgrund nicht bezahlter Abbuchungsaufträge entstehen, können diese Gebühren
von dem Mitglied verlangt.
- Weigerung, den Beschlüssen der Vereinsorgane oder der Kommission nachzukommen
Anweisungen von Clubmitarbeitern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
- Verstöße gegen die in den Artikeln 21 und 22 genannten Regeln, nachdem der Spieler
verwarnt worden ist oder wenn sein Verhalten die verbleibenden Spiele verzögert.
- Im Allgemeinen sind einfache Verstöße gegen die anderen in
Artikel 18 und 42 werden als geringfügige Straftaten betrachtet, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer
schwerwiegende oder sehr schwerwiegende Straftaten; in diesem Fall sind sie
als solche sanktioniert.
Artikel 49- Schwere Straftaten:
- Die folgenden Handlungen oder Verhaltensweisen werden mit einem mindestens einmonatigen und höchstens dreimonatigen Verbot des Betretens des Clubgeländes geahndet und
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die Nutzung seiner Einrichtungen mit dem Entzug der Mitgliedskarte:
- Verwicklung in einen schweren Streit, einen Skandal oder einen Überfall.
- Beleidigungen, ernsthafte Respektlosigkeiten und Drohungen gegen Mitglieder und den Club
Mitarbeiter oder Dritte.
- Fahrlässigkeit, wenn dadurch die Gefahr eines Unfalls für sich selbst oder für andere entsteht, oder ein
ernsthafte Gefahr einer Beschädigung der Einrichtungen.
- Diebstahl von Gegenständen von geringem Wert, die Eigentum des Clubs sind, andere
Mitglieder oder Dritte.
- Vorsätzliche Verursachung leichter Schäden an Clubeigentum, am Eigentum anderer
Mitglieder oder Dritte.
- Verleihen der Clubkarte oder anderer Dokumente an andere Personen zur
mit dem Ziel, eine Mitgliedschaft vorzutäuschen und die Kontrolle zu erschweren.
- Ändern des Inhalts von Hinweistafeln, Listen oder anderen Elementen, die für
Kontrollzwecke, usw.
- Weigerung, dem Disziplinarausschuss Informationen zu geben, die
zur Ermittlung von Straftaten anderer Personen verwendet werden könnten.
- Direkte oder indirekte Beteiligung an einer schweren Straftat.
- Die Wiederholung einer geringfügigen Straftat, auch wenn sie anderer Art ist, innerhalb einer
Zeitraum von zwei Jahren.
Artikel 50- Besonders schwere Straftaten:
- Die folgenden Handlungen oder Verhaltensweisen werden mit einem mindestens dreimonatigen und höchstens zweijährigen Verbot, den Club zu betreten und seine Einrichtungen zu nutzen, geahndet
Einrichtungen, mit Verlust der Clubmitgliedskarte:
- Verbale oder körperliche Misshandlung, schwere Rücksichtslosigkeit und tätlicher Angriff gegen eine
Mitglied, Clubmitarbeiter oder Fremder.
- Schwere Verstöße gegen die guten Sitten.
- Diebstahl oder Entwendung von Gegenständen, die Clubeigentum oder Eigentum anderer sind
die nicht zu den Bagatelldelikten gehören.
- Vorsätzliche und schwerwiegende Beschädigung von Clubeigentum oder dem Eigentum anderer
Mitglieder oder Dritte.
- Handlungen, die den Ruf ernsthaft schädigen oder im Widerspruch zu den
Interessen des Golfclubs Son Servera.
- Fälschen oder absichtliches Verschweigen wichtiger Informationen, wenn dies zu
schwere Schäden für den Club.
- Direkte oder indirekte Beteiligung an einer besonders schweren Straftat.
- Die Wiederholung einer schweren Straftat, auch wenn sie anderer Art ist, innerhalb einer
Zeitraum von zwei Jahren.
Artikel 51- Bei der Bestimmung der Art der Sanktion werden die Umstände, die zur
wird die Straftat berücksichtigt.
Artikel 52- Jede Mitteilung, Bekanntmachung oder Vorladung, die mit normaler Post mit
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die Empfangsbestätigung an den letzten vom Antragsteller mitgeteilten Wohnsitz
Mitglied in den Club einbringt, gilt als gültig.
Artikel 53- Die Person, die aufgrund einer Sanktion ihrer Rechte beraubt wird, muss
bleiben für die Zahlung der während dieses Zeitraums erhobenen ordentlichen und außerordentlichen Beiträge haftbar
Zeitraum. Er wird erst dann wieder in den Club aufgenommen, wenn er die Beiträge und etwaige Gebühren bezahlt hat.
ausstehende Gebühren.
Artikel 54- Die in dieser Grundordnung und in der Clubordnung enthaltenen Disziplinarvorschriften
Die Vorschriften unterliegen den Regeln der geltenden Verordnung über die Sportdisziplin, da
sowie zivil- und strafrechtliche Klagen, die von den Gerichten erhoben werden können.
Artikel 55- Die Beschlüsse der Vereinsorgane gelten als gefasst, wenn sie
ausreichend bekannt gemacht werden, wenn sie am schwarzen Brett des Clubhauses ausgehängt werden, außer
in Fällen, in denen die Veröffentlichung in einer anderen spezifischen Zeitschrift vorgeschrieben ist
Mittel der Kommunikation.
Artikel 56- Dieses Clubreglement tritt in Kraft, sobald es in Kraft getreten ist.
von den Mitgliedern und der Generaldirektion Sport genehmigt.
Genehmigt durch die außerordentliche Generalversammlung am 15. November 2024

CLUBREGELN
SON SERVERA GOLF CLUB
VORWORT KAPITEL
MITGLIEDER, RECHTE UND PFLICHTEN
Artikel 1- Alle Mitglieder des Golfclubs Son Servera haben das Recht, die Anlage zu nutzen und zu genießen.
Golfplatz und seine Einrichtungen, mit Ausnahme der Fördermitglieder, die nur
berechtigt, die sozialen Einrichtungen des Clubs zu nutzen und zu genießen.
Sie haben auch das Recht, den Golfsport als Spieler zu fördern und auszuüben.
vom Club genehmigt.
Artikel 2 - Die Ausübung dieser Rechte ist an die Einhaltung der Grundregeln gebunden,
die Statuten und das Reglement des Clubs sowie die Beschlüsse des Vorstandes
Vorstandes und der Angestellten des Clubs bei der Ausübung ihrer Tätigkeit
Pflichten.
Artikel 3- Die Clubmitglieder sind unabhängig von der Art der Mitgliedschaft zur Zahlung folgender Beträge verpflichtet
die zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden regulären Gebühren sowie die außerordentlichen Gebühren, die
entschieden werden.
Artikel 4- Besondere Einrichtungen, die nicht für den allgemeinen Gebrauch bestimmt sind, wie Schließfächer, Schläger
Raum, Wartung der elektrischen Wagen, Kurse usw. können gesondert in Rechnung gestellt werden.
aus dem Mitgliedsbeitrag.
Artikel 5- Der Verwaltungsrat kann jedes Mitglied ausschließen, das nach Erhalt einer
Mahnung und Analyse der Situation, die ordentlichen oder außerordentlichen Gebühren nicht bezahlt
pünktlich fällig.
Artikel 6 - Die Clubmitglieder haben das Recht, Außenstehende in die Clubräume einzuladen und
ihre Einrichtungen zu nutzen, sofern sie sie persönlich begleiten. Der Vorstand der
Der Verwaltungsrat legt die Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts fest.
Artikel 7- Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihre Mitgliedskarte auf Verlangen von
ein Ausschussmitglied oder ein Clubangestellter in Ausübung seines Amtes
Artikel 8 - Aufnahmeprotokoll für Mitglieder:
- Korrektes Ausfüllen des Antrags
- Diskussion mit einem Vorstandsmitglied, das vor dem Vorstand als Bürge auftreten wird.
- Annahme oder Ablehnung des Antrags in der nächsten Verwaltungsratssitzung.
- Wird der Antrag angenommen, so wird der Antragsteller schriftlich benachrichtigt und erhält
die auszufüllenden Unterlagen geschickt (Anmeldung beim spanischen Golfverband
Föderation, Steueridentifikationsnummer (NIE), usw.). Der Antragsteller muss außerdem
über die Zahlungsfrist für den Mitgliedsbeitrag und den Jahresbeitrag informiert.
- Sobald die Beiträge bezahlt sind, erhält das Mitglied seine Mitgliedskarte und
Abzeichen.
- Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss der Antragsteller eine Greenfee zahlen, um
zu spielen.
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Artikel 9 - VOLLMITGLIEDSCHAFT
1. VOLLMITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft als Vollmitglied wird nach Genehmigung des entsprechenden Antrags erworben
und die Zahlung des vollen, nicht erstattungsfähigen Eintrittspreises.
Vollmitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die in der Satzung festgelegt sind.
und die Clubregeln.
2. WERT DER MITGLIEDSCHAFT
Der Wert der Mitgliedschaft wird gemäß dem Vorschlag der
des Verwaltungsrats und durch Beschluss der Generalversammlung der
Mitglieder.
3. ÜBERTRAGUNG
Die Vollmitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
Allerdings können Vollmitglieder ihre Mitgliedschaft gemäß den Bestimmungen der
die Bestimmungen von Artikel 6.1 der Statuten.
Nur die Mitglieder haben das Recht, ihre Vollmitgliedschaft zu übertragen, die bezahlt haben
die volle Zulassungsgebühr entrichten und alle in Kapitel III der Richtlinie beschriebenen Bedingungen erfüllen
Statuten
Das übertragende Mitglied hört automatisch zu dem Zeitpunkt auf, zu dem die
Übertragung abgeschlossen ist.
4. VORKAUFSRECHT
Der Club behält sich das Vorkaufsrecht vor.
VERFASSUNG
ABSCHNITT I - DAS GOLFSPIEL
KAPITEL 1
DER WETTBEWERBSAUSSCHUSS
Artikel 10- Der Wettbewerbsausschuss setzt sich aus mindestens 2 Mitgliedern und einem
maximal 7 Mitglieder, die alle im Besitz einer Spielerlizenz der spanischen Regierung sein müssen
Golfverband (RFEG). Einer von ihnen ist der Vorsitzende. Für die Wahl zum
müssen sie spanische Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines anderen Landes sein, das
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
Der Vorsitzende des Wettbewerbsausschusses wird vom Club de Golf ernannt.
Der Verwaltungsrat von Son Servera und die Mitglieder des Ausschusses (neue und
scheidenden) werden vom Vorsitzenden des Ausschusses vorgeschlagen und von einer
einfache Mehrheit der Ausschussmitglieder. Der Verwaltungsrat wird seinerseits
dem Golfverband der Balearen die Zusammensetzung des genannten Gremiums vorzuschlagen
Ausschuss und etwaige Änderungen daran. Die Vereinigung kann den Vorschlag annehmen oder ablehnen.
vorgeschlagener Ausschuss.
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Die internen Beauftragten werden vom Vorsitzenden ernannt.
Alle Beschlüsse des Wettbewerbsausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Bei Stimmengleichheit hat die Stimme des Präsidenten doppelten Wert und ist daher
entscheidend.
Artikel 11- Im Wettbewerbsausschuss gibt es mindestens eine Delegation
für Damen, Herren, Senioren, Professionals, Kinder, Golfschule, Regeln und Handicaps.
Eine Person kann bis zu zwei Delegationen übernehmen.
Falls verfügbar, ein Clubmitglied, das ein internationaler/nationaler Schiedsrichter ist (oder falls keiner vorhanden ist
verfügbar ist, sollte immer ein Schiedsrichter aus einer autonomen Region) als
Mitglied des Ausschusses und verantwortlich für die Aufgaben im Zusammenhang mit den Regeln.
Artikel 12- Der Wettbewerbsausschuss tritt monatlich, mindestens aber 10 Mal pro Jahr zusammen.
Jahr, nach vorheriger Einberufung durch den Vorsitzenden. Die Sitzung gilt als beschlussfähig
wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Ist der Vorsitzende abwesend, übernimmt der zweite Vorsitzende seine Aufgaben und
Verantwortlichkeiten. Gibt es keinen zweiten Vorsitzenden, wird das ernannte Ausschussmitglied
Der Vorsitzende übernimmt den Vorsitz.
Artikel 13- Jede Unstimmigkeit innerhalb des Ausschusses, die nicht durch den Ausschuss beigelegt werden kann, wird von der
Ausschuss werden dem Clubvorstand zur Schlichtung vorgelegt.
Der Klubausschuss kann den Wettbewerbsausschuss beauftragen, zu untersuchen und
über Angelegenheiten zu entscheiden, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Artikel 14- Die Aufgaben des Wettbewerbsausschusses sind folgende:
1- Organisation aller Wettbewerbe, die in den Räumlichkeiten des Vereins stattfinden.
2- Entscheidung über alle Vorfälle oder Vergehen während eines Wettkampfs in Übereinstimmung mit der
Regeln des Golfsports.
3- Er meldet dem Disziplinarorgan jeden Athleten, dessen Verhalten ein
Verstöße gegen die Vorschriften zu melden und von Amts wegen oder auf Anfrage alle
die erforderliche Unterstützung für die genannte Stelle.
4- Vor Beginn eines Turniers das Handicap zu überprüfen, mit dem die Spieler
sich durch eine Überprüfung in der RFEG-Datenbank für ein Turnier angemeldet haben; zu
Analyse der Veränderungen des Handicaps bei Turnieren, die nach den Regeln durchgeführt werden
der EGA, am Ende des Spieltages die Bruttoschlagzahl für jeden der folgenden Spieler zu übermitteln
die 18 Löcher des Kurses des Spielers oder der Mannschaft sowie die neuen Handicaps an den
RFEG-Datenbank, so dass die Handicaps der Spieler in Echtzeit in der Datenbank aktualisiert werden.
Datenbank.
5- Anpassung des Handicaps eines Spielers, der von seinem Verein oder Vereinsmitglied autorisiert wurde
nach den Regeln des Handicap-Systems. Das Handicap eines Spielers, der nicht
von seinem Verein autorisiert oder nicht Mitglied des Vereins ist, muss in
nach den Regeln des EGA-Handicap-Systems.
6- Behalten Sie die Markierungen an den Punkten bei, von denen aus die Strecke gemessen wurde und
sicherstellen, dass sie sichtbar sind.
7- Beibehaltung des Schwierigkeitsgrades entsprechend dem Grad der Einstufung, unter besonderer Berücksichtigung
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auf die gleichmäßige Platzierung der Fahnen und die Einhaltung der Länge der
der Platz durch die Platzierung der Abschlagmarkierungen.
8- Die Scorecards der Turniere mit den Ergebnissen mindestens ein Jahr lang aufzubewahren.
9- Gewährleistung der allgemeinen Einhaltung des EGA-Handicap-Systems.
10- Aufzeichnung der offiziellen Messungen des spanischen Golfverbandes RFEG
auf den Spielkarten und der Ausrüstung.
11- Zur Bestimmung der Handicap-Einstufung der Löcher.
12- die RFEG über alle Änderungen des Kurses zu informieren, damit sie diese bewerten kann und
nehmen Sie die entsprechenden Änderungen an den Parametern in der Datenbank vor.
13- Die Anwendung der örtlichen Spielregeln und der Platzordnung, die genehmigt werden müssen
durch den Clubausschuss.
14- Der Wettbewerbsausschuss ist das Gremium, das nicht nur für Wettbewerbe zuständig ist,
sondern auch zur Schlichtung von Regelverstößen, an die sich Mitglieder/Spieler wenden können
sich an die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit den Regeln zu wenden, die Regeln auszulegen und zu bestätigen.
Entscheidungen über Regeln und Streitigkeiten während des Spiels werden von der Wettbewerbsleitung zusammengefasst.
Ausschuss in einem Protokoll festgehalten, und die Entscheidungen werden dann gegebenenfalls in die
dem schwarzen Brett des Clubs.
Für bestimmte Turniere kann ausdrücklich ein eigener Ausschuss eingesetzt werden, der
übernimmt die Aufgaben und Funktionen des Wettbewerbsausschusses und wird als
TUNIER-AUSSCHUSS.
Die folgenden Personen bilden einen Turnierausschuss:
a) Obligatorisch
- Ein oder mehrere Mitglieder des Wettbewerbsausschusses des Clubs.
b) Fakultativ
- Ein Vertreter des Sponsors
- Ein Vertreter des Organisationskomitees
- Jedes zu diesem Zweck benannte Mitglied der veranstaltenden Vereinigung.
Die Zahl der Mitglieder muss in jedem Fall ungerade sein, zumindest die Mehrheit der Mitglieder
sind bei einer autonomen Vereinigung registrierte Akteure, deren Entscheidungen
werden mit Mehrheitsbeschluss gefasst. Im Falle von Beschlüssen, die die Geschäftsordnung betreffen
Golf, wird die entsprechende Erklärung des Hauptschiedsrichters gehört.
KAPITEL 2
REGELN FÜR DIE BENUTZUNG DES PLATZES
Artikel 15- Nur Vollmitglieder, Spieler, ältere Mitglieder, Ehrenmitglieder oder
Pächter, die im Besitz einer Verbandslizenz sind und eine anerkannte Behinderung haben
können den Kurs nutzen. Ausnahmsweise können Mitglieder, die diese Voraussetzung nicht erfüllen
den Parcours vorbehaltlich der vom Wettbewerb veröffentlichten Beschränkungen ebenfalls nutzen
Ausschuss.
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Jeder Spieler darf den Platz in Begleitung des Clubtrainers betreten.
Artikel 16- Jede Person, die den Platz in Begleitung eines Nichtspielers betritt, der
Der Minderjährige übernimmt die Verantwortung für letztere.
Der Wettbewerbsausschuss legt die Spielbedingungen für die verschiedenen
Kategorien Kinder und Jugendliche.
Artikel 17- Vor Beginn des Spiels ist es obligatorisch, sich an der Rezeption zu registrieren
Schreibtisch, um die Identität, den Führerschein und das Handicap des Spielers überprüfen zu lassen.
Artikel 18- Es ist nicht erlaubt, eine andere als die festgelegte Route zu nehmen.
Artikel 19- Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Golftasche mit dem entsprechenden Satz von
Schläger. Es ist nicht erlaubt, zu zweit oder zu dritt mit einer Tasche oder einem Satz Schläger zu spielen.
Pro Person darf nur ein Ball gespielt werden.
Artikel 20- Die Startreihenfolge wird durch den Startplan bestimmt, der wie folgt lautet
von der Rezeption aus verwaltet.
Artikel 21- Es ist Pflicht, von den Startmarkierungen aus zu spielen und die
andere Markierungen, insbesondere solche, die auf Bereiche hinweisen, die repariert werden oder in denen der Durchgang
eingeschränkt. Außerdem ist das Rauchen, wie auf verschiedenen Schildern auf dem Platz angegeben, verboten.
zwischen Abschlagloch 3 und Abschlagloch 8 verboten.
Artikel 22- Um ein 18-Loch-Spiel in einer maximalen Zeit von etwa vier
eineinhalb Stunden, kann jede Gruppe, die das Spiel aufhält oder verzögert, aufgefordert werden, die nächste Gruppe spielen zu lassen.
Gruppenpass:
- um die nächste Gruppe passieren zu lassen.
- um ihr Spiel zu unterbrechen und später fortzusetzen.
Artikel 23- Alle Personen, die sich auf dem Spielfeld aufhalten, müssen mit äußerster Vorsicht vorgehen, um
Unfälle zu vermeiden und die auf dem Gerät angebrachten Sicherheitshinweise zu befolgen.
Aushang und im Clubbüro.
Artikel 24- Die Rezeption und der Caddy Master behalten sich das Recht vor, Spiele zu organisieren
mit bis zu vier Spielern, wenn der Platz stark frequentiert ist.
Ein Spieler allein hat kein Recht, weder am Start noch auf der Strecke.
Artikel 25- Die vom Verein organisierten Wettbewerbe haben absoluten Vorrang vor den
Kurs. Sollte es möglich sein, einen Start vor oder während des Wettkampfs zu geben, wird dieser
durch den Starter oder den Caddy Master genehmigt werden.
Artikel 26- Wagen: sowohl elektrische als auch manuelle Wagen sowie Taschen ohne
Trolleys, müssen von den Grüns, Vorgrüns und Abschlägen ferngehalten werden.
Buggys: sind auf maximal zwei Personen und zwei Taschen beschränkt. Buggys müssen
immer mit den 4 Rädern auf den Wegen geparkt werden. Wenn mit 2 Rädern auf dem Weg geparkt wird
Das Gras verdichtet sich mit der Zeit, das Wasser staut sich und die Pflanze stirbt ab. Die
Die Beschilderung "CARTS" ist zu beachten. Der Club de Golf Son Servera kann die Benutzung des Platzes regeln
der Fahrrinnen.
Die Verantwortung für das Fahren eines Buggys liegt allein beim Fahrer. Spieler, die einen
unsachgemäß oder grob fahrlässig mit dem Buggy umgehen, werden disziplinarisch geahndet
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und kann sogar finanziell haftbar gemacht werden.
Die Benutzung von Buggys kann bei Witterungsbedingungen verboten werden, die die
Zustand des Platzes.
Buggys können an Spieler unter 16 Jahren vermietet werden, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.
Erwachsenen, der für die ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich ist, oder wenn der Minderjährige die ausdrückliche
Genehmigung der Clubleitung.
Artikel 27- Die Buchung von Startzeiten unterliegt den folgenden Regeln:
Die Startzeiten werden von der Rezeption festgelegt und zugewiesen. Sie ist befugt
Regeln festzulegen, wie z. B. die Einteilung der Spieler nach dem Handicap.
Jeder Spieler muss sich vor Beginn des Spiels an der Rezeption anmelden. Diese
muss mindestens 10 Minuten vor Beginn des Spiels erfolgen, damit der Spieler die Möglichkeit hat
5 Minuten vor Spielbeginn am Abschlagplatz sein.
Jeder Spieler, der eine Startzeit gebucht hat, aber nicht antreten kann und nicht absagt, ist
als "Nicht-Erscheinen" betrachtet.
Im Falle des Nichterscheinens gilt die Disziplinarordnung für Buchungen und Verhalten
des Kurses gelten.
Wenn ein Mitglied eine Abschlagzeit für einen Greenfee-Spieler oder Besucher gebucht hat und diese nicht
nicht erscheinen, zahlt das Mitglied das Greenfee bei Nichterscheinen.
Sollte dies wiederholt vorkommen, behält sich der Verein das Recht vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Maßnahmen.
Jeder Besucher, der auf dem Golfplatz spielen oder die Einrichtungen des Clubs nutzen möchte, muss sich anmelden bei
Empfang. Dort werden sie über die verfügbaren Abschlagszeiten informiert und erhalten ihre
Greenfee. Der Zugang zum Platz von einem anderen Ort aus ist nicht gestattet.
Unbefugtes Betreten des Kurses kann geahndet werden.
Jedes Clubmitglied kann eine Abschlagzeit buchen. Sie müssen die Rezeption informieren oder
die Vereins-App der Spieler ihres Fluges unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens.
Alle Abschlagzeiten werden ab Loch 1 vergeben. In Ausnahmefällen kann die Rezeption auch
die Abschlagzeit von einem anderen Loch aus zu bestimmen.
Die Rezeption ist befugt, Flüge zu organisieren, die aus einem, zwei oder drei
Spieler.
Bei der Ankunft im Club muss die Person, die die Abschlagzeit für mehrere Spieler reserviert hat
muss den Club über jede Änderung der ursprünglichen Buchung informieren.
Der Spieler muss seine Greenfee-Karte immer bei sich haben. Dies kann kontrolliert werden durch
der Marshall oder eine von der Clubleitung bestimmte Person, die von Anfang an
das Ende des Spiels.
Die folgenden allgemeinen Regeln gelten unabhängig von der Art der Buchung (persönlich, per
E-Mail oder online):
Ein und derselbe Spieler kann nicht in zwei verschiedenen Flights starten.
Wenn ein Mitglied für einen Freund gebucht hat, kann dieser Freund keine weitere Startzeit buchen für
am gleichen Tag.
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Freunde müssen mit ihrem Vor- und Nachnamen angemeldet werden.
Jeder Spieler kann einen Flug für 1 bis 4 Spieler buchen und muss an dieser Aktion teilnehmen.
Gruppe.
Eine Startzeit kann frühestens eine Woche (7 Tage) vor dem Start gebucht werden, sowohl
über die App und persönlich an der Rezeption.
Das Mitglied, das eine Startzeit für sich und seine Freunde bucht, ist verantwortlich
für die Buchung und für eventuelle Änderungen der Buchung.
Eine Buchung kann bis spätestens 12 Stunden vor der Abschlagszeit storniert werden. Wenn eine
die Buchung ohne triftigen Grund kurzfristig storniert wird, gelten die Disziplinarvorschriften
für Buchungen und das Verhalten auf dem Kurs gelten.
Reservierungen für einen einzelnen Spieler zur Vervollständigung einer Gruppe von 2 oder 3 Spielern können vorgenommen werden
online. Der Spieler muss die Buchung telefonisch vornehmen, um den besten Platz zu erhalten.
geeignete Startzeit. Nach der Buchung der Startzeit können andere Spieler die freie
Plätze im Flug.
Buchungen für den Abflug von Tee 10 können nur telefonisch oder persönlich bei der
Club-Empfang.
Eine unangemessene Buchung (Wiederholungsbuchungen oder aus anderen Gründen) kann
durch autorisiertes Clubpersonal storniert werden. In diesem Fall benachrichtigt das Clubpersonal die
Mitglied, das die Buchung vorgenommen hat.
Die Rezeption und der Caddy Master sind berechtigt, Buchungen zu ändern und zu kombinieren
Spiele, um den Spielfluss zu verbessern und den Betrieb zu optimieren. Dies wird immer
aus einem triftigen Grund erfolgen und den Mitgliedern im Voraus mitgeteilt werden
betroffen.
Artikel 28- Stornierung von Buchungen
Wie in den Regeln für Buchungen erwähnt, kann das für die Buchung verantwortliche Mitglied
bis zu 12 Stunden vor der Startzeit ohne Strafe stornieren.
Um die Teilnahme an einem Turnier straffrei zu stornieren, muss die Stornierung
mindestens 24 Stunden im Voraus persönlich, telefonisch oder über das Onlineformular
Reservierungs-App (falls verfügbar).
Artikel 29- Tagesmarschall (oder ähnliche Software zur Kontrolle des Spieltempos) und Spiel
Etikette.
Flüge: Jeder Flug, der in den Parcours einfliegt, muss den Tagmarshal dabei haben (während
mit dem Tagmarshal-System) und an einem der Beutel befestigt. Diese Vorrichtung wird verwendet
um den Spielrhythmus der einzelnen Gruppen zu verfolgen und einen reibungslosen Ablauf der
innerhalb der zugewiesenen Spielzeit zu spielen.
Während des Spiels ist jeder Spieler verpflichtet, seinen Mitspielern mit Respekt zu begegnen und
das Spiel nicht durch die folgenden Aktionen zu unterbrechen:
Benutzen Sie ein Mobiltelefon während des Spiels.
Sich bewegen, sprechen oder unnötige Geräusche machen.
Ebenso ist es nicht erlaubt, in der Nähe oder hinter dem Ball zu stehen oder sich im
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Spiellinie eines Mitspielers, der im Begriff ist, einen Schuss abzugeben.
Auf dem Grün ist es nicht erlaubt, in der Puttlinie eines anderen Spielers stehen zu bleiben oder zu werfen.
Ihr Schatten auf der Putting-Linie.
Marschall / Starter:
Alle Spieler sind verpflichtet, den Anweisungen des Marshalls oder einer Person zu folgen, die
der von der Clubleitung ernannt wird. Diese Person ist befugt, eine mündliche
eine Verwarnung aussprechen, einen Disziplinarbericht schreiben und nach zwei Verwarnungen einen Spieler oder Besucher auffordern
den Platz oder die Clubeinrichtungen zu verlassen. In extremen Fällen wird der Spieler aufgefordert, den Platz zu verlassen
die Clubeinrichtungen ohne Vorwarnung.
Artikel 30- Sicherheit auf der Rennstrecke:
Jeder Spieler hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich niemand in seiner Nähe aufhält, wenn er ein Spiel spielt.
Schuss oder übt seinen Schwung.
Wenn ein Spieler einen Schuss verfehlt und der Ball in Richtung der anderen Spieler fliegt, ist der Kurs
Arbeiter oder andere Personen, muss er diese sofort mit einem lauten "FORE"-Ruf warnen.
Andere Aktivitäten als Golf sind auf dem Platz nicht erlaubt. Dies schließt ein, für
z. B. Spazierengehen, Joggen, Angeln oder Parken von Autos, insbesondere auf den Grüns, Fairways
und an den Ufern der Seen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der
Verwaltung des Club de Golf Son Servera.
Artikel 31- Spielrhythmus:
Das Spiel muss in einem gleichmäßigen und ruhigen Tempo gespielt werden. Dieser Spielrhythmus umfasst
sowohl die Annäherung an den Ball als auch die Vorbereitung des Schusses und die anschließende
die Reparatur des beschädigten Bodens.
Flüge, die den Rhythmus des Kurses verlangsamen, müssen andere Flüge passieren lassen, um
um den allgemeinen Spielfluss zu gewährleisten.
Der Marshall oder eine von der Clubleitung beauftragte Person kann bis zu zwei
Verwarnungen. Bei der dritten Verwarnung wird die Person aufgefordert, den Kurs zu verlassen und wird
keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Greenfees haben.
Artikel 32- Verlorener Ball:
Wenn ein Spieler glaubt, dass sein Ball verloren, im Aus oder in einem Wasserhindernis ist, muss er
mit einem provisorischen Ball weiterspielen, um Zeit zu sparen.
Erweist sich die Suche nach dem Ball als schwierig, spielt der nächste Flug weiter.
nach Ablauf der dafür vorgesehenen 3 Minuten.
Es ist verboten, Bälle aus den Seen zu fischen.
KAPITEL 3
STARTRECHTE UND STRECKENBEDINGUNGEN
Artikel 33- Es ist strengstens untersagt, den Platz zu betreten, wenn er aus irgendeinem Grund geschlossen ist oder
alle auferlegten Beschränkungen zu missachten.
Artikel 34- Die Spieler müssen Golfkleidung tragen, die den Vorschriften entspricht. Artikel
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Kleidung wie Turnhosen, Jeans, Hemden ohne Kragen,
Begleitende Spieler oder Caddies müssen ebenfalls geeignete Kleidung tragen. Sie sind verpflichtet
die gleiche Kleiderordnung wie die Spieler.
Frauen dürfen einen Rock oder andere Kleidung tragen, die für die Praxis nicht unangemessen ist
des Sports. Ein Poloshirt ist die ideale Golfkleidung.
Das Schuhwerk muss aus Sportschuhen bestehen, wobei auf dem Platz Golfschuhe empfohlen werden.
geeignete Sportschuhe auf der Driving Range.
Artikel 35- Haustiere (Hunde, etc.) sind auf der Strecke nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt
zu allen Clubeinrichtungen.
Artikel 36- Jeder Spieler, der die Selbstbeherrschung verliert oder andere Spieler respektlos behandelt
kann vom Caddy Master oder vom ranghöchsten Mitglied des Teams aufgefordert werden, den Platz zu verlassen.
Mitarbeiter, der zu diesem Zeitpunkt anwesend war.
KAPITEL 4
KURSPFLEGE
Artikel 37- Alle Spieler sind verpflichtet, auf dem Spielfeld die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
und alle schriftlichen oder mündlichen Anweisungen zu befolgen. Sie müssen auch die
Anweisungen auf den Schildern, die in allen Einrichtungen angebracht sind.
Außerdem sind sie verpflichtet, jede Unregelmäßigkeit im Zustand des Gerichts zu melden
und die Einrichtungen sowie jeder Regelverstoß eines anderen Spielers, an den
Personal oder den Organen des Clubs.
Artikel 38- Es ist strengstens untersagt, Gegenstände jeglicher Art auf das Spielfeld zu werfen.
Artikel 39- Die Ausbesserung von Divots auf Abschlägen und Fairways, die Ausbesserung von Pitch
Markierungen auf den Grüns (die eigenen und die der anderen Spieler), das Harken der Bunker und
die Fahne nicht auf das Grün zu werfen oder fallen zu lassen. Die Fahne muss sorgfältig auf das Grün gelegt werden.
Gras und dann zurück in das Loch.
Die Harke muss immer an der Außenkante des Bunkers platziert werden.
Artikel 40- Die Anwesenheit von Wartungspersonal, das seine Arbeiten auf dem
müssen in jedem Bereich des Kurses berücksichtigt werden.
Artikel 41- Marshall/Starter: Alle Spieler sind verpflichtet, die Anweisungen des Marshalls/Starters zu befolgen.
Marschall oder eine von der Clubleitung benannte Person. Diese Person ist befugt
mündliche Verwarnungen auszusprechen, einen Disziplinarbericht zu verfassen und nach zwei Verwarnungen eine
Spieler oder Besucher, den Platz oder die Clubeinrichtungen zu verlassen. In besonders schweren Fällen,
wird der Spieler ohne Vorwarnung aufgefordert, die Clubeinrichtungen zu verlassen.
KAPITEL 5
DER PRAXISBEREICH
Artikel 42- Das Übungsgelände und die Übungsgrüns sind ausschließlich für die Ausübung des Golfsports bestimmt.
Golf. Es ist verboten, das Gras auf den Übungsgrüns zu beschädigen, indem man ungeeignete
Schuhwerk oder Schläger.
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Die Bälle auf dem Übungsgrün sind Eigentum des Club de Golf Son Servera und
dürfen nur auf dem Übungsgrün verwendet werden. Ihre Verwendung ist auf dem Putting Green nicht erlaubt.
Grün oder auf dem Platz. Ebenso dürfen diese Bälle nicht aus dem Club entfernt werden.
Einrichtungen.
KAPITEL 6
ÜBERWACHUNG UND BESCHWERDEN
Artikel 43- Es gibt einen Kursleiter, der die Einhaltung der Sportregeln überwacht.
Regeln und interne Vorschriften auf dem Platz, sowie die Regeln der Höflichkeit und
gutes Verhalten. Seine Anweisungen sind für alle Spieler auf dem Spielfeld verbindlich.
Artikel 44- Der Wettbewerbsausschuss nimmt alle Beschwerden entgegen und prüft sie.
schriftlich von einem Spieler gegen einen anderen Spieler oder andere Personen wegen eines Verstoßes eingereicht werden
der Regeln oder einen Verstoß gegen die Regeln der Höflichkeit und des guten Benehmens im Golfsport.
KAPITEL 7
DIE SOZIALEN EINRICHTUNGEN
Artikel 45- Die sozialen Einrichtungen des Golfclubs Son Servera, wie zum Beispiel das Clubhaus,
Bar, Restaurant, Umkleideräume usw. müssen stets in angemessener Weise genutzt werden.
Zeiten. Sie müssen sauber gehalten werden und es muss darauf geachtet werden, dass sie in einwandfreiem Zustand bleiben.
Zustand.
Der Vorstand hat das Recht, eine eigene Regelung für die Verwendung dieser
Einrichtungen, insbesondere Einschränkungen.
Die Eltern oder ggf. das begleitende Mitglied sind verantwortlich für die
Handlungen von Minderjährigen in den Sport- und Sozialeinrichtungen.
Es dürfen keine Gegenstände, die dem Club gehören, aus den Clubeinrichtungen mitgenommen werden.
KAPITEL 8
SANKTIONEN FÜR VERSTÖSSE, DIE WÄHREND DES KURSES BEGANGEN WERDEN, DIE PRAXIS
DIE INSTANDHALTUNG DES PLATZES, DIE NUTZUNG DES PLATZES UND
DIE CLUBEINRICHTUNGEN.
Diese Sanktionen werden gegen Mitglieder oder Besucher verhängt, die gegen die Vorschriften verstoßen
zur Verwendung durch das Gericht, das Ausbildungsgericht, die Gerichtsverwaltung
VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERWENDUNG DURCH DAS GERICHT.
- 1. Vergehen: Der Spieler erhält eine mündliche Verwarnung.
- 2. Vergehen: Der Spieler erhält eine schriftliche Verwarnung.
- 3. Vergehen: Entscheidung der Clubleitung nach Rücksprache mit dem
Präsident oder Vizepräsident bezüglich des Spielverbots oder des Verbots der Einreise in die
Verein. Dieses Verbot gilt je nach Schweregrad zwischen 1 Woche und 3 Monaten.
der Straftat.
Bei schwerwiegenderen Verstößen oder bei Verstößen, die nicht unter dieses Kapitel fallen, kann der Club
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Es gelten die Disziplinarvorschriften.
Gegenstände, die Eigentum des Clubs sind, werden aus den Clubeinrichtungen gestohlen.
ABSCHNITT II - DIE DISZIPLINARORDNUNG
KAPITEL 1
DER DISZIPLINARAUSSCHUSS
Artikel 46- Kapitel XVII "Sanktionsverfahren und Disziplinarvorschriften" der
Die Satzung regelt das Verfahren zur Einleitung und Eröffnung von Disziplinarverfahren.
Artikel 47- Die Straftaten können je nach ihrer Schwere leicht, schwer oder sehr schwer sein
Schwerkraft.
Artikel 48- Geringfügige Straftaten:
- Die folgenden Handlungen oder Verhaltensweisen werden mit einer mündlichen oder schriftlichen Strafe belegt
Warnung:
- Respektloses oder rücksichtsloses Verhalten gegenüber Mitgliedern, Mitarbeitern
oder Fremde.
- Jedes störende Verhalten in den Clubeinrichtungen.
- Verstoß gegen die in den Einrichtungen geltenden Hygienevorschriften
- Verstöße gegen die Wartung oder die Sauberkeit der Ausrüstung oder der
Sport- oder Vereinseinrichtungen.
- Unbefugte und unsachgemäße Verwendung von Firmengeräten.
- Fahren eines motorisierten Fahrzeugs außerhalb der ausgewiesenen Zonen und Parken
Fahrzeuge an ungeeigneten Stellen, die den Zugang behindern.
- Versäumnis, eine Änderung des Wohnsitzes oder der Bankverbindung mitzuteilen, nachdem sie
von der Vereinigung dazu aufgefordert werden. In Fällen, in denen die Bankgebühren
aufgrund nicht bezahlter Abbuchungsaufträge entstehen, können diese Gebühren
von dem Mitglied verlangt.
- Weigerung, den Beschlüssen der Vereinsorgane oder der Kommission nachzukommen
Anweisungen von Clubmitarbeitern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
- Verstöße gegen die in den Artikeln 21 und 22 genannten Regeln, nachdem der Spieler
verwarnt worden ist oder wenn sein Verhalten die verbleibenden Spiele verzögert.
- Im Allgemeinen sind einfache Verstöße gegen die anderen in
Artikel 18 und 42 werden als geringfügige Straftaten betrachtet, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer
schwerwiegende oder sehr schwerwiegende Straftaten; in diesem Fall sind sie
als solche sanktioniert.
Artikel 49- Schwere Straftaten:
- Die folgenden Handlungen oder Verhaltensweisen werden mit einem mindestens einmonatigen und höchstens dreimonatigen Verbot des Betretens des Clubgeländes geahndet und
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die Nutzung seiner Einrichtungen mit dem Entzug der Mitgliedskarte:
- Verwicklung in einen schweren Streit, einen Skandal oder einen Überfall.
- Beleidigungen, ernsthafte Respektlosigkeiten und Drohungen gegen Mitglieder und den Club
Mitarbeiter oder Dritte.
- Fahrlässigkeit, wenn dadurch die Gefahr eines Unfalls für sich selbst oder für andere entsteht, oder ein
ernsthafte Gefahr einer Beschädigung der Einrichtungen.
- Diebstahl von Gegenständen von geringem Wert, die Eigentum des Clubs sind, andere
Mitglieder oder Dritte.
- Vorsätzliche Verursachung leichter Schäden an Clubeigentum, am Eigentum anderer
Mitglieder oder Dritte.
- Verleihen der Clubkarte oder anderer Dokumente an andere Personen zur
mit dem Ziel, eine Mitgliedschaft vorzutäuschen und die Kontrolle zu erschweren.
- Ändern des Inhalts von Hinweistafeln, Listen oder anderen Elementen, die für
Kontrollzwecke, usw.
- Weigerung, dem Disziplinarausschuss Informationen zu geben, die
zur Ermittlung von Straftaten anderer Personen verwendet werden könnten.
- Direkte oder indirekte Beteiligung an einer schweren Straftat.
- Die Wiederholung einer geringfügigen Straftat, auch wenn sie anderer Art ist, innerhalb einer
Zeitraum von zwei Jahren.
Artikel 50- Besonders schwere Straftaten:
- Die folgenden Handlungen oder Verhaltensweisen werden mit einem mindestens dreimonatigen und höchstens zweijährigen Verbot, den Club zu betreten und seine Einrichtungen zu nutzen, geahndet
Einrichtungen, mit Verlust der Clubmitgliedskarte:
- Verbale oder körperliche Misshandlung, schwere Rücksichtslosigkeit und tätlicher Angriff gegen eine
Mitglied, Clubmitarbeiter oder Fremder.
- Schwere Verstöße gegen die guten Sitten.
- Diebstahl oder Entwendung von Gegenständen, die Clubeigentum oder Eigentum anderer sind
die nicht zu den Bagatelldelikten gehören.
- Vorsätzliche und schwerwiegende Beschädigung von Clubeigentum oder dem Eigentum anderer
Mitglieder oder Dritte.
- Handlungen, die den Ruf ernsthaft schädigen oder im Widerspruch zu den
Interessen des Golfclubs Son Servera.
- Fälschen oder absichtliches Verschweigen wichtiger Informationen, wenn dies zu
schwere Schäden für den Club.
- Direkte oder indirekte Beteiligung an einer besonders schweren Straftat.
- Die Wiederholung einer schweren Straftat, auch wenn sie anderer Art ist, innerhalb einer
Zeitraum von zwei Jahren.
Artikel 51- Bei der Bestimmung der Art der Sanktion werden die Umstände, die zur
wird die Straftat berücksichtigt.
Artikel 52- Jede Mitteilung, Bekanntmachung oder Vorladung, die mit normaler Post mit
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die Empfangsbestätigung an den letzten vom Antragsteller mitgeteilten Wohnsitz
Mitglied in den Club einbringt, gilt als gültig.
Artikel 53- Die Person, die aufgrund einer Sanktion ihrer Rechte beraubt wird, muss
bleiben für die Zahlung der während dieses Zeitraums erhobenen ordentlichen und außerordentlichen Beiträge haftbar
Zeitraum. Er wird erst dann wieder in den Club aufgenommen, wenn er die Beiträge und etwaige Gebühren bezahlt hat.
ausstehende Gebühren.
Artikel 54- Die in dieser Grundordnung und in der Clubordnung enthaltenen Disziplinarvorschriften
Die Vorschriften unterliegen den Regeln der geltenden Verordnung über die Sportdisziplin, da
sowie zivil- und strafrechtliche Klagen, die von den Gerichten erhoben werden können.
Artikel 55- Die Beschlüsse der Vereinsorgane gelten als gefasst, wenn sie
ausreichend bekannt gemacht werden, wenn sie am schwarzen Brett des Clubhauses ausgehängt werden, außer
in Fällen, in denen die Veröffentlichung in einer anderen spezifischen Zeitschrift vorgeschrieben ist
Mittel der Kommunikation.
Artikel 56- Dieses Clubreglement tritt in Kraft, sobald es in Kraft getreten ist.
von den Mitgliedern und der Generaldirektion Sport genehmigt.
Genehmigt durch die außerordentliche Generalversammlung am 15. November 2024

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